Maulkorb für Klatschreporter Graeter:"Stad sein, Mund halten"

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Das Amtsgericht München hat eine Bewährungsstrafe gegen den Klatschreporter Michael Graeter verhängt. Er soll den Marketingmanager Martin Krug als "Verbrecher" bezeichnet haben. Graeter bestreitet das. Er habe ihn nur einen "gesellschaftlichen Underdog" genannt.

Christian Rost

Das dürfte eine harte Zeit für Michael Graeter werden. Der 70-jährige Kolumnist der Abendzeitung muss sein Mundwerk im Zaum halten. Das Münchner Amtsgericht verwarnte ihn am Dienstag wegen Beleidigung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro, die der Journalist im Wiederholungsfall bezahlen muss. Zwei Jahre beträgt die Bewährungszeit.

Prozess gegen den Klatschkolumnisten: Michael Graeter im Amtsgericht in München. (Foto: dpa)

Wie berichtet, soll sich Graeter voriges Jahr im Dezember beim "Monti-Lüftner-Gedächtnis-Tennisturnier" abfällig über den Marketingmanager Martin Krug geäußert haben. Nach einer Eidesstattlichen Versicherung des Musikproduzenten Bernie Paul sagte Graeter: "Sag mal, wie kommst Du dazu, hier Verbrecher einzuladen?", wobei er mit dem Kopf in Krugs Richtung gedeutet habe. Vor Gericht bestritt Graeter die Entgleisung: Er habe Krug lediglich einen "gesellschaftlichen Underdog" genannt.

Richter Andreas Forstner konnte den Klatschreporter, der einst Vorbild für die Figur des Baby Schimmerlos in der Fernsehserie "Kir Royal" war, nur mit Mühe davon überzeugen, sich auf eine Verwarnung einzulassen, um den Prozess abzukürzen. Denn Graeter hat noch in anderer Sache eine Bewährungsstrafe offen und fürchtete, diese könnte widerrufen werden. "Dann muss ich wieder in staatliche Fürsorge", witzelte Graeter, der schon einmal in Landsberg am Lech im Gefängnis gesessen hatte. Der Richter und auch Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch versicherten ihm, ein Bewährungswiderruf wegen Beleidigung sei unwahrscheinlich.

Nicht ganz klar war Graeter, der per Zivilklage bereits zu einem Ordnungsgeld über 5000 Euro wegen seiner Äußerung über Krug verdonnert worden war, was die Bewährungszeit nun bedeutet. Ob er in den zwei Jahren auch keine Verkehrsdelikte mehr begehen dürfe, fragte er den Richter. "Nein, nix mehr", sagte Forstner, "und vor allem: stad sein, Mund halten."

© SZ vom 10.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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