München:Zu viele Schadstoffe in der Luft: "Das kann bis zum Verkehrsverbot gehen"

Landshuter Allee in München, 2014

Um die Schadstoffbelastung zu drücken, gilt an der Landshuter Allee Tempo 50. Umweltschützer fordern weit härtere Maßnahmen zur Luftreinhaltung.

(Foto: Florian Peljak)
  • Das Umweltministerium will härtere Maßnahmen prüfen, um die Belastung der Luft in München zu drosseln.
  • Notfalls könne es auch zu Verkehrsverboten kommen, hieß es. Offenbar ist es schwierig, die Schadstoffe auf anderem Weg einzudämmen.
  • Die Stadt München hatte vor solchen Mitteln immer zurückgeschreckt.

Von Marco Völklein

Auf Münchens Autofahrer könnten in den nächsten Jahren vielleicht doch einschneidendere Maßnahmen, etwa Fahrverbote, zukommen, um die Belastung mit Schadstoffen zu senken. Das bayerische Umweltministerium hat ein entsprechendes Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Die Fachleute sollen nicht nur prüfen, wie "Maßnahmen zur Verkehrssteuerung" die Belastung der Luft mit Schadstoffen wie Stickstoffdioxid (NO₂) senken können.

Vielmehr sollen sie auch feststellen, ob "Verkehrsbeschränkungen" sinnvoll wären. "Das kann bis hin zum Verkehrsverbot gehen", sagte Ministerialdirigentin Monika Kratzer vom Umweltministerium am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht München. Eigentlich hatte der Stadtrat solch harte Einschnitte für den Autoverkehr explizit ausgeschlossen.

Das Gericht befasst sich derzeit erneut mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus dem Jahr 2012. Der Verband hatte damals durchgesetzt, dass der Freistaat und die Stadt "einschneidendere Maßnahmen" ergreifen müssen, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte insbesondere bei NO₂ "schnellstmöglich" einzuhalten. Das zuständige Umweltministerium hat seither zusammen mit der Regierung von Oberbayern und der Stadt zwar den "Luftreinhalteplan" für München fortgeschrieben und dort unter anderem Maßnahmen wie das 20 Millionen Euro schwere Förderprogramm zur Elektromobilität und weitere Planungen für einen Autotunnel an der Landshuter Allee aufgenommen.

Aus Sicht der Umwelthilfe reicht dies aber nicht, um die Grenzwerte möglichst rasch einzuhalten, wie vom Gericht verlangt. Beide Seiten, so DUH-Anwalt Remo Klinger, lägen in ihrer Einschätzung "zehn Jahre auseinander". Freistaat und Stadt rechnen damit, dass die Grenzwerte bestenfalls Mitte des nächsten Jahrzehnts, im schlimmsten Fall erst 2030, eingehalten werden können. Die Umwelthilfe indes fordert, durch Maßnahmen wie Fahrverbote für Diesel-Pkw, eine deutliche Anhebung der Parkgebühren oder eine City-Maut die Grenzwerte bereits 2020 einzuhalten.

Vor Gericht will der Verband daher ein Zwangsgeld von mindestens 10 000 Euro gegen den Freistaat durchsetzen, um so "den Druck auf die Behörde zu erhöhen", wie Klinger sagt. Die Juristen streiten unter anderem darüber, ob ein solches Zwangsgeld überhaupt verhängt werden kann. Denn 2012 hatten die Richter in ihrem Urteil den Freistaat und die Stadt lediglich zu einem "schnellstmöglichen" Eingreifen verdonnert; sie hatten aber nicht gesagt, welche konkreten Maßnahmen die Behörden ergreifen müssten.

Das Gericht schreibt nichts Konkretes vor

Die Vorsitzende Richterin Andrea Breit machte klar, dass das Gericht auch in der erneuten Verhandlung keine konkreten Maßnahmen vorschreiben werde. Zugleich erklärte sie aber, dass der Freistaat nach Auffassung des Gerichts auch gegen den Willen der Stadt härtere Maßnahmen durchsetzen könne und dies "notfalls" auch müsse.

Tatsächlich hatten sich die Vertreter der Landesbehörden mit den Politikern im Stadtrat vor etwas mehr als einem Jahr einen harten Schlagabtausch bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans geliefert. So hatten die Juristen der Bezirksregierung von Anfang an gefordert, dass Gutachter bei der Frage, wie die Luftschadstoffe reduziert werden könnten, auch "verkehrsbeschränkende beziehungsweise -verbietende Maßnahmen" prüfen sollen.

Nun soll doch geprüft werden

Doch CSU, SPD, FDP und Freie Wähler stellten sich im Stadtrat klar dagegen. Nach einem langen Ringen hinter den Kulissen wurden dann mögliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen wieder aus dem Katalog der zu prüfenden Ideen gestrichen. Das Kalkül der Stadtratsmehrheit damals: Was von den Sachverständigen erst gar nicht geprüft wird, das kann irgendwann später auch nicht umgesetzt werden.

Nun aber wurde der Auftrag zur Prüfung nach Aussage der zuständigen Ministerialdirigentin doch wieder vergeben, mit Folgen bis hin zu möglichen Fahrverboten, wie sie vor Gericht ausdrücklich zu Protokoll gab. Voraussichtlich bis Mitte 2017, so Kratzer weiter, sollen die Ergebnisse des beauftragten Gutachters Gevas Humberg & Partner vorliegen. Solange wird das Gericht mit einer Entscheidung zur DUH-Klage auf ein Zwangsgeld aber nicht warten. "Wir wollen schnell entscheiden", sagte Richterin Breit nach der fast vierstündigen Verhandlung. Möglicherweise fällt das Urteil bereits an diesem Mittwoch.

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