Luftqualität:Diesel-Fahrverbote: Deutsche Umwelthilfe will Handeln erzwingen

Stau in Stuttgart

Im Streit um Dieselfahrverbote für München macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiter Druck.

(Foto: dpa)
  • Die Deutsche Umwelthilfe fordert Zwangshaft oder Zwangsgeld für die bayerische Staatsregierung.
  • Der Vorwurf: Die Verantwortlichen weigerten sich, ein Konzept für Diesel-Fahrverbote für München auszuarbeiten.

Von Dominik Hutter

Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgericht München erneut einen Antrag auf ein Zwangsgeld gegen die bayerische Staatsregierung gestellt. Ersatzweise hält die Organisation auch Zwangshaft für sinnvoll, zu vollziehen an der zuständigen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Hintergrund ist nach Darstellung von Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch die andauernde Weigerung, ein Konzept für Diesel-Fahrverbote in München auszuarbeiten und der Öffentlichkeit vorzustellen - obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Februar 2017 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte. "Die vorsätzliche Missachtung des höchsten bayerischen Gerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer", so Resch. "Die bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich über geltendes Recht und über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können".

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil zwar Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten geäußert, den Freistaat aber dazu verurteilt, auf einen solchen Schritt zumindest vorbereitet zu sein. Für München müsse ein fertiges Konzept vorliegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht abschließend über die Zulässigkeit von einschneidenden Fahrverboten entscheidet. Das Urteil in Leipzig war ursprünglich für den Herbst erwartet worden, soll nun aber erst im Februar erfolgen.

Der Freistaat hatte bereits die erste Frist der Richter verstreichen lassen - die Vorlage einer Liste mit stark belasteten Straßenabschnitten bis Ende Juni. Dieser Pflicht kam der Freistaat erst im Juli nach. Am 31. August lief dann der nächste Termin ab: der Start der Öffentlichkeitsbeteiligung für Diesel-Fahrverbote. Daraufhin beantragte die Umwelthilfe ein Zwangsgeld von 4000 Euro, das der Freistaat nach Darstellung der Umweltorganisation auch bezahlt hat.

Mit dem erneuten Gang zum Gericht will die Umwelthilfe erreichen, dass der Freistaat doch noch ein Konzept ausarbeitet und der Öffentlichkeit vorlegt. Dazu aber ist das Umweltministerium nicht bereit. Laut einem Sprecher habe man sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und sei zu dem Schluss gekommen, dass Fahrverbote für eine Großstadt unverhältnismäßig seien und es dafür auch keine Rechtsgrundlage gebe. "Pauschale Fahrverbote lehnen wir ab." Dem Antrag der Umwelthilfe werde man mit allen Mitteln entgegentreten.

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