Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt:Doppeltes Rederecht

Jungbürger haben künftig das Wort in mehreren Versammlungen

Seit Anfang April haben alle Bewohner eines Stadtbezirks das Rederecht in Bürgerversammlungen. Bisher war es auf Kommunalwahlberechtigte beschränkt, also auf Bürger der Europäischen Union. Die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht es jetzt auch allen Bewohnern, Anträge zu stellen. Da auch Minderjährige Gemeindeangehörige sind, haben diese nun ebenfalls ein Rede- und Antragsrecht. Die CSU im Bezirksausschuss (BA) Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt sieht wegen der Änderung einen Anlass, die eigenen Bürgerversammlungen für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Wenn Minderjährige sich auch in den Bürgerversammlungen der Erwachsenen äußern könnten, sollten sie ihre Anträge dort stellen, so die CSU. Berufe man für Kinder weiterhin eine eigene Versammlung ein, verhalte man sich ungleich gegenüber anderen Gruppen, etwa den Senioren. Auch habe sich gezeigt, dass zu den Bürgerversammlungen für Minderjährige meist nur wenige Kinder und Jugendliche kämen, und das Abstimmungsergebnis einiger dann "leider sehr einseitig durchgedrückt" würde.

Im BA konnte sich die CSU damit nicht durchsetzen. Die "Schwächsten und Kleinsten" bräuchten ein besonderes Gewicht gegenüber allen anderen, sagte Beate Bidjanbeg (SPD), die vor mehr als einem Jahrzehnt die Versammlungen für Minderjährige in München ins Leben gerufen hat. Kinder könnten sich in den großen Versammlungen wohl kaum so frei äußern wie in den Jugendversammlungen. Auch BA-Chef Alexander Miklosy (Rosa Liste) wollte sich auf eine Abschaffung nicht einlassen. Schon aus psychologischen Gründen sei das nicht sinnvoll. "Die Situation ist in den Kindersitzungen eine ganz andere."

© SZ vom 22.05.2018 / lo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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