Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt:Angriffe auf Homosexuelle

Lokalpolitiker fordern, dass Delikte gesondert erfasst werden

Die Polizei und die Verwaltung sind vom Bezirksausschuss Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt aufgefordert worden, Delikte aufgrund von Homophobie gesondert zu erfassen. In Zeiten, in denen Gewalt, Hass und Homophobie immer offener um sich greifen, sei es wichtig, dass anti-schwule Gewalttaten und Beleidigungen als solche dargestellt würden, um eventuell später auch Gegenmaßnahmen zu treffen, sagte Andreas Klose (Rosa Liste) zur Begründung. Zwar würde das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum Sub an der Müllerstraße 14 anti-schwule Erfahrungen sammeln, doch dies sei unvollständig: Nicht jeder, der Opfer von Gewalt wurde, wende sich an die Beratungsstelle. Der Antrag wurde von allen Parteien unterstützt. Erst vor drei Wochen war einem Schwulen in der Müllerstraße das Gesicht zertrümmert worden. Und Anfang der Woche zeigte ein junger Mann bei der Polizei an, vor der Postbank-Filiale am Hauptbahnhof Opfer einer homophoben Attacke geworden zu sein. Dabei wurde auch seine Nase gebrochen.

Bei der Polizei hieß es, dass Straftaten gegen Homosexuelle oder aus homophoben Beweggründen bereits erfasst würden. Sie werden polizeiintern über den Themenfeld-Oberbegriff "Hasskriminalität" und das Unterthema "sexuelle Orientierung" abgebildet. Eine Zunahme von Beschimpfungen oder tätlichen Angriffen lasse sich aus den Zahlen nicht herleiten. So seien im Jahr 2014 28 politisch motivierte Straftaten mit den Kriterien "Hasskriminalität/sexuelle Orientierung" aufgenommen worden, im vergangenen Jahr fünf. Offenbar sind diese Zahlen allerdings nicht sehr aussagekräftig, es hängt vielmehr davon ab, ob die Tat von dem Opfer bei der Anzeige auch als durch Schwulenhass motiviert angegeben wird, und falls ja, ob der aufnehmende Beamte das nachvollziehen kann. In Würdigung der Umstände der Tat und der Einstellung des Täters müssten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Straftaten wegen ihrer "sexuellen Orientierung" gegen eine Person gerichtet sei und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehe, hieß es im Bayerischen Landeskriminalamt.

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