Von Astrid Becker u. Christina Warta

Qualmen ist von August an in Nebenräumen wieder erlaubt - das begeistert längst nicht alle Wirte. Viele empfinden die neue Regelung als Willkür.

Auf die im Landtag beschlossene Lockerung des Rauchverbots haben Münchner Wirte und die einschlägigen Verbänden keineswegs mit einhelliger Freude reagiert. Während die einen die Entscheidung als "Sieg" feiern und auch die zuständige Behörde, das Kreisverwaltungsreferat, die Neuregelung begrüßt, wollen die anderen das Nichtrauchen in ihren Lokalen beibehalten.

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Rauchen im Bierzelt ist auch weiterhin erlaubt. (© Foto: dpa)

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Auch der Verein für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, der sich wegen des von der CSU-Mehrheit im Dezember 2007 eingeführten generellen Rauchverbots in der Gastronomie gegründet hatte, sieht im geänderten Gesetz noch immer zu viele Schwachpunkte.

Am Mittwoch einigte sich der Landtag nun auf Bestreben der FDP auf eine liberalere Handhabung des Gesundheitsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Wirte vom 1. August an zwar keine Raucherklubs mehr ausweisen, dafür aber das Rauchen in Nebenräumen gestatten - mit einer Einschränkung: Der Jugendschutz muss gewahrt sein.

Für die Praxis bedeutet dies: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diesen Raum nicht betreten - nicht einmal dann, wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden. In Festzelten hingegen, so auch auf dem Oktoberfest, darf auch weiterhin geraucht werden; unabhängig davon, ob sich in dem Zelt junge Menschen unter 18 Jahren aufhalten .

Auch in Diskotheken ist das Rauchen erlaubt - allerdings auch hier nur in Nebenräumen und nur dann, wenn dort nicht getanzt wird. Gequalmt werden darf künftig auch wieder in Bierstüberln und Eckkneipen, sofern ihr Gastraum weniger als 75 Quadratmeter groß ist. Kinder und Jugendliche haben hier keinen Zutritt. Außerdem muss der Wirt, wenn er sich dafür entscheidet, das Rauchen zuzulassen, dies an der Eingangstür kenntlich machen.

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