Lebensmittelkontrollen:Veröffentlichung bei Verdacht

Schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche werden künftig schneller bekannt. Ab September müssen Kontrolleure schon bei Hinweisen auf Hygienemängel die Öffentlichkeit informieren. Das ist zwar transparent, aber nicht unumstritten.

Dominik Hutter

Die "Schwarzen Schafe" der Lebensmittelbranche können demnächst von jedem Münchner im Internet eingesehen werden. Vom 1. September an müssen die städtischen Lebensmittelkontrolleure schon bei einem Verdacht auf Hygienemängel die Öffentlichkeit informieren. Die bayernweite Liste kann über die Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingesehen werden.

Starnberg  Lebensmittelkontrolle

Wer in Zukunft bei Hygiene-Kontrollen der Stadt München negativ auffällt, muss damit rechnen auf einer bayernweiten Liste im Internet aufzutauchen.

(Foto: Georgine Treybal)

Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle lobt die neue Transparenz beim Verbraucherschutz, hat aber durchaus Bauchschmerzen, ein Unternehmen schon bei einem Verdacht zu "outen". Dies sei "in unserem Rechtssystem eher unüblich". Zudem handle es sich stets nur um eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Kontrolle. Fraglich sei auch, was die Liste dem Verbraucher wirklich bringe. Wäre das neue Gesetz schon 2011 in Kraft gewesen, hätte allein das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) mehr als 1000 Beanstandungen veröffentlichen müssen.

Knapp 25 000 Kontrollen haben die 46 KVR-Prüfer im vergangenen Jahr absolviert - in Gaststätten, Imbissen, Supermärkten und Hotels, bei Bäckern wie Metzgern. Wo etwas Ekliges entdeckt wurde, blieb den Münchnern bislang verborgen: Es gab keine Veröffentlichungspflicht, keine Internetliste, und vor allem reichte ein Verdachtsmoment nicht aus. Deshalb, so betont Blume-Beyerle, habe das Landratsamt Freising auch nicht vor den Zuständen bei Müller-Brot warnen können - dies sei den Kontrolleuren schlicht nicht erlaubt gewesen.

In der Neufassung des "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs" sieht das anders aus. Nun soll jede Beanstandung schon vor einem rechtskräftigen Beschluss ins Netz gestellt werden. Voraussetzung: Gesetzliche Grenzwerte werden überschritten, es wird "in nicht nur unerheblichem Ausmaß" gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts verstoßen, und es ist ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten. Diese Größenordnung erreicht man bei Lebensmittelkontrollen relativ schnell - es reicht, wenn eine Kiste Fische auf einer verschmutzten Holzpalette steht. Blume-Beyerle räumt denn auch "gewisse Zweifel" ein, ob die Schwelle nicht zu niedrig angesetzt ist. Der Eintrag bleibt immerhin für sechs Monate im Netz.

Gegen die Veröffentlichung können sich die Firmen wehren: Bis zu fünf Tage haben sie Zeit, um zu reagieren, weitere fünf, um einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Geht das Verfahren, das durchaus einige Wochen oder länger dauern kann, zugunsten der Behörde aus, stellt sie das Ergebnis der dann schon lange zurückliegenden Kontrolle ins Netz. Und achtet dabei auf "abstrakte Konkretisierung" - der Eintrag darf nicht zu allgemein gehalten sein, aber auch nicht zu viele Details aufweisen.

Bei den Fischkisten würde dann wohl stehen: "Unhygienische Lagerung von Lebensmitteln", dazu der Firmenname, das Kontrolldatum und einige Informationen mehr. Erwähnt wird auch, ob die Mängel inzwischen beseitigt sind - entsprechende Nachkontrollen kann das Unternehmen beantragen. Was allerdings, wie Blume-Beyerle versichert, nur selten notwendig sein wird. Denn die Kontrolleure kämen von sich aus wieder. "Je größer der Mangel, desto schneller sind wir wieder da."

Ob das KVR später auf seiner Homepage eine separate München-Liste anbietet, ist noch nicht entschieden. Ohnehin erwartet Blume-Beyerle einen "gewaltigen Arbeitsaufwand" in seiner Behörde: Denn die meisten Unternehmer werden sich wohl juristisch gegen eine Veröffentlichung wehren. Und damit viel Arbeitszeit der Kontrolleure beanspruchen- Zeit, die man statt im Büro auch kontrollierend in einer Großküche verbringen könnte.

Blume-Beyerle rechnet damit, dass die ersten Ergebnisse von Kontrollbeanstandungen im Oktober im Netz auftauchen. Veröffentlicht werden nur aktuelle Mängel. Wer in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist, hat nichts zu befürchten.

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