"Jeder Satz ist falsch": Der Neffe der ermordeten Parkhaus-Millionärin ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung kam es zum Tumult.

"Das ist falsch, jeder Satz ist falsch", rief der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter zu, als dieser das Urteil verkündete. Wegen Mordes an seiner Münchner Tante Charlotte Böhringer ist Benedikt T. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit ist Münchens längster Indizienprozess zu Ende.

Nach 15-monatigem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt: Benedikt T. (© Foto: Hess)

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Das Münchner Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der 33- Jährige im Mai 2006 die Parkhaus-Millionärin in deren Penthouse heimtückisch und aus Habgier erschlagen hatte. Benedikt T. soll nach einem Zerwürfnis mit der vermögenden Witwe seine Enterbung gefürchtet haben.

Bei der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen. Wachmänner hinderten den 33-Jährigen, der seit seiner Festnahme ununterbrochen in Untersuchungshaft sitzt, den Saal zu verlassen. Auch aus dem Publikum kamen Protestrufe.

"Sie machen sich mitschuldig, dass der Mörder frei herumläuft", rief der jüngere Bruder des Angeklagten dem Richter zu. Rund drei Dutzend Zuschauer verließen den vollbesetzten Schwurgerichtssaal, auch einer der Anwälte stand auf und verließ den Raum.

Mit dem Schuldspruch wurde sein Erbanteil für verfallen erklärt. Das Erbe würde damit an den Staat fallen, sofern keine Revision beim BGH eingelegt wird. Allerdings haben die Anwälte bereits Revision angekündigt. "Wir müssen uns neu sortieren. Dass das Urteil angefochten wird, steht außer Frage", sagte Anwalt Stefan Mittelbach nach dem Urteil des Münchner Schwurgerichts.

"Ich bin bestürzt, dass das Gericht über ganz zentrale Themen insbesondere der letzten Tage hinweggegangen ist beziehungsweise diese gegenteilig gewertet hat." Das Gericht habe Spekulationen angestellt, wie er sie aus Strafprozessen nicht kenne.

Die Richter sahen bei Benedikt T. eine besondere Schwere der Schuld. Sie folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte in dem Indizienprozess die Tat stets bestritten.

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