Langjähriger Gerichtsstreit:Stadt München soll dem AC Mailand 50 000 Euro zurückzahlen

UEFA Champions League Quarter Final: Bayern Munich v AC Milan

Andrea Pirlo (links) und der AC Mailand mit der damals von der Stadt verbotenen Werbung eines Wettanbieters.

(Foto: Bongarts/Getty Images)
  • Weil der AC Mailand im April 2007 mit Werbung eines privaten Wettanbieters auflief, verhängte die Stadt 100 000 Euro Zwangsgeld.
  • Sie handelte auf Anweisung der Regierung von Oberbayern, der zufolge solche Werbung verboten ist.
  • In einem Vergleich einigen sich die Streitparteien darauf, den Betrag fifty-fifty zu teilen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Partie München gegen den AC Mailand ist längst zum Dauerbrenner geworden. Allerdings nicht mit dem Fußball in der Allianz Arena, sondern als juristisches Florettfechten in Gerichtssälen. Neun Jahre dauert das mittlerweile. Wie das Florettfechten erfordert auch dieser Zweikampf, der mit dem Champions-League-Spiel im April 2007 seinen Anfang nahm, vor allem sehr gute Kondition. Und wie beim Florettfechten können ungeübte Beobachter auch hier den Finten nur schwer folgen.

Es geht um einen Trikotstreit zwischen der Münchner Ordnungsbehörde und dem AC Mailand. Die Italiener warben damals auf ihren Trikots für den Wettanbieter bwin. Für das Viertelfinal-Rückspiel der Champions League in München gegen den FC Bayern München hatte die Stadt die Hemden mit dem Werbeaufdruck verboten, obwohl der europäische Fußballverband Uefa sie genehmigt hatte. Das Kreisverwaltungsreferat handelte damals auf Anweisung der Regierung von Oberbayern: Nach dem bayerischen Rechtsverständnis war zu dieser Zeit die Werbung für private Anbieter von Sportwetten illegal. München drohte den Italienern 100 000 Euro Zwangsgeld an, sollten sie tatsächlich mit dem bwin-Logo antreten. Kaká und Kollegen liefen dennoch in den Trikots in der Allianz Arena ein. Zwei Jahre lang und mit vier Pfändungsversuchen mühte sich die Stadt, bis der AC Mailand die 100 000 Euro Zwangsgeld plus 239 Euro Bearbeitungsgebühr an die Stadtkasse bezahlte.

Doch dieses Geld wollen die Italiener seither wiederhaben. Über ihre Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde am Montag verhandelt. Stark vereinfacht geht es darum, dass nach Ansicht der Stadt die Mailänder nicht gegen die Zwangsgeldverfügung Rechtsmittel eingelegt haben, sondern nur gegen die Vollstreckung. Die Verfügung sei somit bestandskräftig. Clemens Weidemann, Anwalt des AC Mailand, vertritt dagegen den Standpunkt, dass diese Verfügung gegen höherrangiges EU-Recht verstoße: Ein derartiges Werbeverbot sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unzulässig. "Warum sollte die Stadt Zwangsgeld behalten dürfen, wenn die Grundlage rechtswidrig war?" In erster Instanz beim Verwaltungsgericht München hatte Mailand jedoch verloren.

Tatsächlich stecken in diesem Zwist haufenweise komplizierte Rechtsfragen, die womöglich erst vom EuGH geklärt werden könnten. Deshalb hat der 10. VGH-Senat nun vorgeschlagen, sich die 100 000 Euro fifty-fifty zu teilen. Ein entsprechender Vergleich wurde formuliert. Allerdings können beide Seiten bis zum 19. Mai widerrufen. Sollte das geschehen, wird der Senat ein Urteil verkünden. Wie das Spiel damals eigentlich ausgegangen sei, wollte der Vorsitzende Richter Reinhard Senftl noch wissen. 2:0 hatten die Mailänder gewonnen. Dann seien die 100 000 Euro für sie doch "ein Klacks", meinte. Allein den Werbewert für den bwin-Auftritt bezifferte Anwalt Weidemann in der Verhandlung auf eine Million Euro.

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