Lange Verfolgungsfahrt:Raser liefert sich Autorennen mit Polizei

  • Ein 22-Jähriger raste mit Tempo 210 in einer 80er-Zone an der Anschlussstelle Taufkirchen-West an einer Zivilstreife vorbei.
  • Als die Polizei ihm folgte, dachte er, es handele sich um einen Konkurrenten für ein Autorennen - und gab Gas.
  • Letztlich wurde er mit 140 Kilometern pro Stunde auf dem Mittleren Ring gestoppt.

Von Martin Bernstein

Ein illegales Rennen auf der Autobahn zwischen Taufkirchen und Giesing hat einen 22 Jahre alten Raser direkt in die Arme der Polizei geführt. Pech für den Verkehrsrowdy: Der Konkurrent, mit dem er sich das nächtliche Rennen zu liefern glaubte, war am Ende nicht nur schneller als er - es war eine Zivilstreife der Polizei. Und das vermeintliche Duell auf heißen Reifen erwies sich als Verfolgungsfahrt, die nach sechs Kilometern am Brudermühltunnel ihr Ende fand.

Aufgefallen war der Raser mit seinem schwarzen Mercedes E 350 einer Streife der Verkehrsüberwachung am Sonntag gegen 1 Uhr. Mit Tempo 210 bretterte der Wagen an der Anschlussstelle Taufkirchen-West vorbei. Erlaubt sind dort in der Nacht nur 80 Stundenkilometer. Die Zivilstreife fuhr hinterher und beobachtete, wie der Fahrer kurz vor der Stadtgrenze verkehrsbedingt abbremste und dann noch einmal vorm Blitzer am Ende des McGraw-Grabens, danach aber jeweils sofort wieder aufs Gas trat. 140 Kilometer pro Stunde registrierten die Beamten auf dem Mittleren Ring, wo Tempo 60 erlaubt ist. Den Beamten wurde bald klar: Der Mercedes-Fahrer hielt die Männer in dem zivilen Einsatzfahrzeug offenbar für konkurrierende Partner in einem spontanen Autorennen.

Den Irrtum klärten die Polizisten kurz hinterm Brudermühltunnel auf, als es ihnen gelang, den Raser zu stoppen. Der Fahrer, ein 22 Jahre alter Logistiker aus München, hatte sich den Mercedes seines Vaters ausgeliehen. Der durfte Sohn und Auto vom Mittleren Ring abholen und soll davon wenig begeistert gewesen sein. Den Raser erwartet jetzt ein Verfahren nach dem seit Oktober gültigen Paragrafen 315 d des Strafgesetzbuchs. Der sieht für illegale Rennen Geldstrafen vor - oder bis zu zwei Jahre Gefängnis.

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