Weiterführende Schulen:Landkreis und Gemeinden machen halbe-halbe

Ottobrunn, Gymnasium, Neubau,

Beim Neubau des Gymnasiums Ottobrunn hat sich gezeigt, dass das System der Schulzweckverbände reformiert werden muss.

(Foto: Angelika Bardehle)

Die Schulzweckverbände werden nicht aufgelöst, wie es die SPD gefordert hat. Aber die Kosten werden künftig klar aufgeteilt.

Von Martin Mühlfenzl

Landrat Christoph Göbel (CSU) treibt die Reform der Schulzweckverbände mit Nachdruck voran. Der Schulausschuss billigte mit den Stimmen der CSU und Freien Wähler einen Vorschlag Göbels, der eine "hälftige Verteilung der tatsächlichen Gesamtkosten" zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden in den Zweckverbänden zum Ziel hat. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPD, der die Abschaffung der Schulzweckverbände zum Ziel hatte.

Das in Bayern einzigartige System der Zweckverbände aus dem Jahr 1968 besagt bisher, dass der Landkreis den Unterhalt an weiterführenden Schulen alleine trägt, sich bei einmaligen Investitionen - wie dem Neubau eines Gymnasiums - aber nur mit 30 Prozent beteiligt. Dieses System, sagt Göbel, sei mittlerweile zu kompliziert und überlaste die jeweiligen Verwaltungen in den Zweckverbänden. Gerade in diesem Punkt herrscht unter den Fraktionen des Kreistags Einigkeit.

Die SPD nennt ihren Antrag "eine Provokation, um die Diskussion in Gang zu bringen"

"Wir müssen das System straffen und einheitlicher gestalten", sagte Neubibergs Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler). Sein Unterhachinger Kollege Wolfgang Panzer (SPD) pflichtete ihm bei, rechtfertigte dennoch den Antrag seiner Fraktion zur Auflösung der Verbände: "Das war eine Provokation, um die Diskussion in Gang zu bringen."

Die Beibehaltung der Schulzweckverbände ist für Göbel aufgrund der komplizierten Rückabwicklung, die damit verbunden wäre, nicht machbar: "Das geht nicht. Wir müssen in diesem System für klare Verhältnisse sorgen." Das soll dadurch geschehen, dass zwischen anfallenden Kosten bei weiterführenden Schulen nicht mehr differenziert wird: Dem Willen des Landrats nach sollen der Kreis und die Kommunen jeweils die Hälfte bezahlen.

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