Unterstützung für Menschen mit Behinderung:Mehr Sozialhilfe

Situation bei Altersarmut in Thüringen

Der Bezirk Oberbayern reagiert auf die hohen Lebenshaltungskosten in der Region.

(Foto: dpa)

Menschen mit Behinderungen erhalten 2018 erhöhte Sätze.

Auch im Jahr 2018 bekommen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vom Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege erhalten.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern von Januar an in der Höchststufe bei 438 Euro - ein Plus von 22 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 416 Euro. In der Stadt München und im Landkreis Fürstenfeldbruck klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 437 Euro, das ist ein Plus von 21 Euro. Auch das Taschengeld geht entsprechend nach oben: Es beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

Höhere Lebenshaltungskosten

Der Bezirk Oberbayern passt die Regelsätze für die Stadt München sowie die Landkreise München und Fürstenfeldbruck alljährlich an die dort geltenden Beträge an. Hintergrund ist, dass in München und seinem Umland die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die Kommunen erhöhen deshalb als örtliche Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze.

"Da ziehen wir natürlich mit", sagt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger von Stadt und Landkreis München und Fürstenfeldbruck." In den übrigen oberbayerischen Kreisen gelten die Regelsätze des Bundes. Der Bezirk Oberbayern finanziert Eingliederungshilfen für etwa 44 700 Menschen mit Behinderungen.

Hilfe zur Pflege erhalten rund 15 000 Menschen, die ihren Aufenthalt im stationären Pflegeheim nicht selbst bezahlen können. 2018 fließen in Hilfen für Menschen mit Behinderungen etwa 970 Millionen Euro. Für die stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen gibt der Bezirk 153 Millionen Euro aus.

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