Unterschleißheim/Oberhaching:Fairness auf dem Friedhof

Unterschleißheim/Oberhaching: Grabsteine sollen aus der EU oder ihren Partnerländern stammen, um Ausbeutung auszuschließen.

Grabsteine sollen aus der EU oder ihren Partnerländern stammen, um Ausbeutung auszuschließen.

(Foto: Claus Schunk)

Unterschleißheim lässt auf seinen Grabstätten nur noch Steine zu, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Andere Kommunen wollen es der Stadt gleich tun und für das Thema sensibilisieren.

Von Irmengard Gnau, Unterschleißheim/Oberhaching

Kinderhände, die Gesteinsbrocken behauen, schmale Schultern, die schwere Körbe durch staubige Steinbrüche schleppen, damit am Ende ein edles Denkmal bayerische Gräber ziert - solchen Bildern wollen viele Kommunalpolitiker einen Riegel vorschieben. Die Stadt Unterschleißheim hat im Landkreis jüngst den ersten Schritt gemacht und in ihre Friedhofssatzung ein Verbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit festgeschrieben. Andere Kommunen wollen dem Beispiel schon bald folgen.

Künftig dürfen auf den Unterschleißheimer Friedhöfen nur noch Grabsteine aufgestellt werden, die in der Europäischen Union und ihren Partnerländern hergestellt wurden oder, wenn die Steine aus anderen Ländern stammen, mit einem anerkannten Siegel zertifiziert sind. Das beschlossen die Stadträte auf Antrag von Grünen und ÖDP einstimmig. Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass in der Herstellungskette der Steine Kinder ausgebeutet wurden. Schätzungen zufolge stammen in Bayern etwa 40 Prozent aller Grabsteine aus Ländern wie China oder Indien, in denen Kinderschutzorganisationen immer wieder ausbeuterische Kinderarbeit, etwa in Steinbrüchen, anprangern. "Wir können Kinderarbeit nicht weltweit verbieten, aber wir können die Nachfage eindämmen", erklärt Thomas Stockerl, Pressesprecher des Unterschleißheimer Rathauses.

Die rechtliche Grundlage für den Beschluss hat der Bayerische Landtag im vergangenen Herbst geschaffen. Durch eine Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes ermächtigten die Parlamentarier die jeweiligen Friedhofsträger, in ihrer Friedhofsatzung ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit festzuschreiben.

Seit 2007 hat München einen entsprechenden Passus in der Satzung

Um diese Möglichkeit war seit vielen Jahren politisch wie juristisch gerungen worden: Die Landeshauptstadt München, die sich seit 2002 zum Verzicht auf Produkte verpflichtet hat, deren Herstellung die Freiheit, Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Kindern gefährdet, hatte bereits 2007 in Abstimmung mit der Steinmetzinnung München-Oberbayern einen entsprechenden Passus in ihrer Friedhofssatzung verankert. Diesen musste die Stadt jedoch zurücknehmen, nachdem ein nicht innungszugehöriger Münchner Steinmetz dagegen geklagt und Recht bekommen hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2009, der Kommune stünde eine solche Regelungskompetenz nicht zu; da es sich um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Steinmetze handle, sei hier der Landesgesetzgeber gefragt. Ähnlich urteilte das Bundesverwaltungsgericht 2013.

Mit dem Landtagsbeschluss vom vergangenen September haben die Kommunen nun eine Handhabe, freut sich Stockerl. Erste Kommunen, wie Fürstenfeldbruck, Penzberg und Gilching haben ihre Friedhofsatzung bereits ergänzt. Auch München will einen neuen Anlauf nehmen und ein Verbot zeitnah im Stadtrat beschließen. Die Erzdiözese München und Freising, deren Pfarreien Träger von etwa 700 Friedhöfen in der Region sind, ist nach Auskunft von Pressesprecher Christoph Kappes ebenfalls mit dem Thema befasst und arbeitet an einer Mustersatzung.

Allerdings sehen Kritiker auch Schwächen im Gesetz. So kritisiert etwa der Bayerische Gemeindetag, dass das Verbot nicht unmittelbar ins Gesetz aufgenommen wurde, sondern lediglich eine Satzungsermächtigung formuliert. Auf diese Weise sei keine bayernweit einheitliche Umsetzung gesichert, zudem werde die politische Verantwortung - und ein mögliches Prozessrisiko - auf die gemeindliche Ebene verlagert, erklärt Referatsdirektorin Claudia Drescher. Weiter sieht der kommunale Spitzenverband Probleme beim Vollzug der Satzung, insbesondere den Kontrollmöglichkeiten.

Der lückenlose Nachweis, woher der Stein kommt, ist schwierig

Der "lückenlose Nachweis", dass der Grabstein in seiner gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurde, den das Gesetz fordert, könne derzeit nicht zweifelsfrei erbracht werden, anerkannte Zertifikatgeber seien nicht flächendeckend vorhanden. Ist es dem Endverkäufer eines Grabsteins nicht zuzumuten, einen lückenlosen Nachweis zu erbringen, so lasse das Gesetz außerdem auch eine schriftliche Selbstzusicherung zu.

Nichtregierungsorganisationen und Kommunalpolitiker setzen dennoch Hoffnung auf die neuen Möglichkeiten. "Wenn man nicht die ersten Schritte tut, geht nie etwas voran", sagt Monika Straub, Gemeinderätin der Grünen in Oberhaching. Ihre Fraktion hat ebenfalls einen Antrag auf ein Grabsteinverbot aus Kinderhand gestellt, an diesem Dienstag wird der Hauptausschuss der Gemeinde darüber beraten. Es gehe auch darum, die Bürger für das Thema ausbeuterische Kinderarbeit zu sensibilisieren, sagt Straub. Das betont auch Alexander Fonari vom Eine-Welt-Netzwerk Bayern. Dass Grabsteine aus zertifizierten, europäischen oder heimischen Betrieben den Käufer teurer kommen als nicht zertifizierte, sieht Straub als geringes Übel an.

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