Unterschleißheim:Unterschleißheim erwägt Klage

Ehemaliger Bauamtsmitarbeiter hat sich bestechen lassen

Es war für das Unterschleißheimer Rathaus ein bisher einzigartiger Schock: 2014 wurde der Fall eines Mitarbeiters des städtischen Hochbaus entdeckt, der sich in mehreren Fällen von einem Bauunternehmer bestechen hat lassen. Vor dem Amtsgericht München haben nun der Bauingenieur ebenso wie der Handwerker die Korruption gestanden, beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Stadt Unterschleißheim, der ein Schaden von circa 35 000 Euro entstanden sein soll, wird wohl mit einer Zivilklage ihre Ansprüche geltend machen.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die durch die Geständnisse bestätigt wurden, hat der Mitarbeiter der Stadtverwaltung in sechs Fällen dem Malerbetrieb überhöhte Zahlungen angewiesen. Der Münchner Bauingenieur war erst seit 2011 in der Unterschleißheimer Stadtverwaltung beschäftigt und hatte dort auf Sachbearbeiterebene die Vergabe von Unterhaltsarbeiten an städtischen Gebäuden unter sich. Für 5000 Euro Schmiergeld soll er die Rechnungen weit über dem Marktpreis abgezeichnet haben.

Schlussendlich hätten dann die internen Kontrollmechanismen der Stadtverwaltung gegriffen, schildert Rathaus-Sprecher Thomas Stockerl die damalige Aufdeckung. "Irgendwann fallen gewisse Dinge halt mal auf", sagt er, "das ist nur eine Frage der Zeit." Nun wird die Stadt den Klageweg prüfen. "Wir werden alle uns zustehenden Rechte wahrnehmen", sagt Stockerl. In der Anklageschrift vor dem Amtsgericht war der Schaden auf 35 000 Euro beziffert worden. Verschoben worden seien Ausbesserungs- und Unterhaltsarbeiten an drei Kindergärten, der Tiefgarage einer Grundschule, am Feuerwehrhaus und sogar am Rathaus. Die Stadt, für die es der bisher einzige Korruptionsfall in der Verwaltung ist, hat seinerzeit den Mitarbeiter fristlos entlassen und angezeigt.

Der heute 57-Jährige wurde nach dem Geständnis zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Bewährungsauflage verurteilt, der 45-jährige gelernte Dolmetscher, der als Maler aktiv war, zur identischen Haftstrafe plus 10 000 Euro Geldstrafe.

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