Unterschleißheim:Ruhig schlafen

Unterschleißheim: Unterschleißheim ist weiter eine sichere Stadt.

Unterschleißheim ist weiter eine sichere Stadt.

(Foto: Friso Gentsch/dpa)

Die Stadt ist laut Polizei ein sicherer Ort

Wohnungseinbrüche, Straßenkriminalität, Bedrohungsszenarien: ungeachtet aller grassierenden diffusen Ängste ist die Sicherheitslage in Unterschleißheim, der größten Kommune im Landkreis, nach amtlichen Zahlen nahezu paradiesisch. "Die objektive Sicherheitslage ist überhaupt nicht bedenklich", versicherte Michael Graf, der neue Dienststellenleiter der für die Stadt zuständigen Polizeiinspektion 48, bei seinem Antrittsbesuch im Unterschleißheimer Stadtrat. Die Inspektion sei zwar von einer fortschreitenden Ausdünnung der Personaldecke betroffen, könne aber nach wie vor alle drei Orte im Zuständigkeitsbereich, Unter- und Oberschleißheim sowie Garching, "sehr angemessen abdecken".

Verstärke Fahndungen nach Drogendelikten

1142 Delikte aus Unterschleißheim kamen 2016 bei der Polizei zur Anzeige. Das ist zwar ein Anstieg gegenüber 920 Delikten 2015, aber angesichts von noch rund 1900 Straftaten im Jahr 1992 innerhalb üblicher Schwankungsbreite, erläuterte Graf: "Das ist nicht besorgniserregend." Der Anstieg sei zudem erklärbar durch verstärkte Fahndungen nach Drogendelikten und eine straftatintensive Auseinandersetzung zweier verfeindeter Fanklubs; zwei Phänomene mithin, die auf die allgemeine Sicherheitslage keinerlei Auswirkungen haben. Unterschleißheim weist 41 Delikte je 1000 Einwohner aus, der bayerische Schnitt liegt hier bei 69.

Die seit Monaten so heftig ängstigenden Wohnungseinbrüche kamen im vergangenen Jahr ganze elf Mal vor. Inklusive Kelleraufbrüche und Einbrüche in Gewerbebetriebe summiert sich die Zahl auf 46, nach 49 im Vorjahr und 58 im Jahr 2014. Da man 2016 einen Mehrfachtäter geschnappt habe, liege auch die Aufklärungsquote bei über 50 Prozent. Schwere Körperverletzung kam 2016 in Unterschleißheim 53 Mal zur Anzeige. Hier handle es sich fast ausschließlich um Auseinandersetzungen im Bekanntenkreis oder auch in Flüchtlingsunterkünften, was ebenfalls keine Bedrohung der allgemeinen Sicherheit darstelle.

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