Streit um Zaunhöhen:Mauerstadt Unterschleißheim

Lesezeit: 2 min

Gabionen sind in Unterschleißheim weiterhin nicht erlaubt. (Foto: Franz-Xaver Fuchs)

Viele Hauseigentümer ignorieren die Vorgaben und schotten sich ab. Das Landratsamt soll künftig hart durchgreifen.

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Die Wohnsiedlungen in Unterschleißheim sollen weiterhin optisch durchlässig bleiben. In einem Grundsatzbeschluss hat es der Bauausschuss des Stadtrats abgelehnt, die um sich greifende Abschottung der Gärten durch mannshohe und blickdichte Mauerelemente nachträglich zu legalisieren.

Die bestehenden Vorgaben, die eine weitgehende Blickfreiheit vorschreiben, wurden bekräftigt, stärkere Sanktionen durch das Landratsamt nach Verstößen durchaus gebilligt.

Das Normmaß für Sichtschutzwände oder Gabionen zur blickdichten Einfriedung des Grundstücks ist zwei Meter. In dieser Höhe sind diese Elemente laut bayerischer Bauordnung genehmigungsfrei zulässig - außer, der einschlägige Bebauungsplan setzt andere Vorgaben. Nun sind Unterschleißheims Wohngebiete fast flächendeckend von Bebauungsplänen überzogen und alle setzen sie 80 Zentimeter oder 1,20 Meter als maximale Höhe fest, fordern Sockelfreiheit und eine blickdurchlässige Gestaltung.

Eine 1,85 Meter hohe Gabionenwand

Schon Anfang 2016 bekräftigte der Stadtrat angesichts der neuen Tendenz zur Abschottung die Vorgaben seiner Bebauungspläne. Weiter werden die überhöhten Einfriedungen aber gebaut, ohne dass die Grundeigentümer vorher nachfragen. Das Landratsamt, das für die Kontrolle und die Sanktionierung von Verstößen gegen das Baurecht zuständig ist, hat nun eine härterer Linie auf diesem Sektor angekündigt. So wurde in Unterschleißheim eine Gabionenmauer aktenkundig, die auf zwei gesamten Grundstücksfronten 1,85 Meter hoch ist. Vorgeschrieben wäre ein Holzlatten- oder ein Maschendrahtzaun mit maximal 80 Zentimetern Höhe.

Nahezu einmütig verteidigte der Ausschuss die über Jahrzehnte in der Bauleitplanung verfolgte Idee eines "offenen Charakters", wie Bürgermeister Christoph Böck (SPD) sagte. Auch bei "viel Verständnis für die Freiheitsgrade der Eigentümer" gebe es hier eine Grenze, betonte Theo Pregler (CSU): "Eine Mauer nach der anderen ist wirklich ein Drama." Martin Reichart (Freie Bürger) appellierte in der Konsequenz an die Stadtratskollegen, "sich nicht davor zu drücken, Verstöße auch zu verfolgen."

Als einzige Modifikation hat der Ausschuss eingeführt, dass in all den Bebaungsplänen, in denen 80 Zentimeter Zaunhöhe vorgeschrieben sind, auf Wunsch formlos auch 1,20 Meter zugelassen werden, um hier eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Ansonsten wurden die Vorgaben in den Bebauungsplänen gegen eine Stimme aus der CSU beibehalten, die nachträgliche Genehmigung der Gabionenwand wurde abgelehnt.

Kniffliger ist die Situation bei Hecken. Hier herrscht bis auf die Belange des unmittelbaren Nachbarschutzes Freistil. Dass dann Thujenhecken mindestens so blickdicht ausfallen wie eine Holzwand, wäre in der Theorie dadurch ausgeschlossen, dass die Thuja als nicht eingeborener Baum ohnehin gar nicht gepflanzt werden dürfte.

Hier will das Rathaus allerdings keine Sanktionen anstoßen, "sonst entgrünen wir Unterschleißheim", scherzte Böck.

© SZ vom 10.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: