Beteiligung an Baukosten:Meine Straße, deine Straße

Die Unterhachinger FDP hält es für überholt, dass Anlieger für Bauarbeiten zur Kasse gebeten werden

Von Michael Morosow, Unterhaching

Die Straßenausbaubeitragssatzung hat der Gemeinde Unterhaching in jüngster Vergangenheit viel Ärger beschert und die von hohen Kosten betroffenen Anwohner der Andresenstraße auf die Palme gebracht. Dieses Regelwerk soll nun auf Antrag der FDP-Fraktion aufgehoben werden. In einem entsprechenden Antrag begründet Peter Hupfauer am Mittwoch im Gemeinderat die Forderung unter anderem mit der Ungerechtigkeit bei der Ermittlung der Beitragshöhen. Die Tatsache, dass sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richte, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche führe dazu, dass damit die Besitzer von Gärten bestraft würden, die doch die "Gartenstadt Unterhaching" kennzeichnen sollten. Außerdem gehe die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, an der heutigen Realität vorbei. Aufgrund der hohen und motorisierten Mobilität würden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit. "Es wird gefahren von der Kinderkrippe zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen zum Perlacher Forst und abends zu den Freunden", heißt es in der Antragsbegründung. Geparkt werde überall, wo noch was frei ist. "Wenn das Bild von der eigenen Straße nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?", heißt es weiter im Antrag. "Wenn dann nur mit Unterstützung des Landratsamtes" sagte Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) am Donnerstag zur SZ. Er werde den Antrag zur Abstimmung stellen, kündigte er an, erinnerte aber an ähnliche Versuche in Nachbargemeinden, die umstrittene Satzung auszuhebeln. So etwa in Straßlach-Dingharting, wo der Gemeinderat per Beschluss das Regelwerk abgeschafft hatte, vom Landratsamt aber zur Beibehaltung angehalten wurde. Panzer nannte auch das Beispiel der Gemeinde Hohenbrunn, die im Rahmen ihrer Haushaltsdebatte vom Landratsamt dazu gezwungen wurde, die Beitragssatzung einzuführen. Entscheidend sei, ob eine Gemeinde Schulden habe und deshalb verpflichtet sei, Einnahmen zu generieren, sagte Panzer und erinnerte daran, dass "rechtlich was im Fluss ist", weil der Landtag zu diesem Thema einen Beschluss fassen wolle.

Die jüngsten Beispiele in Unterhaching hätten gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für einzelne Anlieger mehrere Zehntausend Euro betragen könnte, heißt es im FDP-Antrag. "Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt."

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