Unterhaching:Letztes Aufbäumen

Unterhaching schluckt Sanierungskosten für die Sportarena

Von Michael Morosow, Unterhaching

Pfusch am Bau ist nachträglich nicht mehr zu beanstanden, wenn man sich zuvor auf einen Vergleich geeinigt hat. Mit dieser Feststellung hat Stefan Lauszat, der Leiter des Unterhachinger Bau- und Umweltamtes, einer abermals aufkeimenden Debatte über die Kostenmehrung bei der Sanierung der Sanitärräume in der Sportarena am Utzweg (Sputz), den Boden entzogen. So verständigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich auf den bereits in den Ausschüssen gefassten Beschluss, den Kostenanstieg in Höhe von 399 000 Euro auf nunmehr 1,534 Millionen Euro hinzunehmen - gegen die Stimmen von CSU und FDP, die bis zum Schluss darauf pochten, dass gegen den verantwortlichen Gutachter Regressansprüche gelten gemacht werden sollen.

Es war ein letztes Aufbäumen namentlich von Günter Stäblein (CSU) und Bernard Maidment (FDP), die nach wie vor den Gutachter in der Pflicht sehen, der ihrer Meinung nach den finanziellen Aufwand für die Behebung des Wasserschadens in der Sportarena falsch prognostiziert hat. Wie berichtet, hatte die Gemeinde die Sanierung der Sanitärräume mit veranschlagten Kosten in Höhe von 1,134 Millionen Euro beschlossen. Dann war kurz nach Beginn der Arbeiten im April dieses Jahres beim Abbruch der ersten beiden Sanitärkerne erkennbar geworden, dass der Schaden durch die eingedrungene Feuchtigkeit größer ist, als bisher angenommen wurde. Grund für die Kostenmehrung ist ein massiver Wasserschaden, der nach Überzeugung des Unterhachinger Bauamtes auf eine mangelhafte Abdichtung zurückzuführen ist.

Als Ergebnis eines Vergleiches wird sich die für den Schaden verantwortlich gemachte Baufirma zwar mit 400 000 Euro an den Sanierungskosten beteiligen, dieser Betrag deckt aber gerade mal die Mehrkosten. Der Gutachter hätte mit entsprechendem Aufwand bei der Untersuchung den deutlich höheren Umfang des Schadens erkennen müssen, argumentieren CSU und FDP. Bauamtsleiter Lauszat aber verteidigte in dieser Hinsicht den Gutachter und sagte, dass dieser mehr "Bauöffnungen" gemacht habe als notwendig und ein Gutachter ohnehin nur dann regresspflichtig gemacht werden könne, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe.

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