Unterhaching:Alles andere als ein Hauptgewinn

Unterhaching: Ein solches Wettbüro gibt es auch im Unterhachinger Ortszentrum.

Ein solches Wettbüro gibt es auch im Unterhachinger Ortszentrum.

(Foto: Robert Haas)

Zwei illegale Wettbüros haben nach Ansicht Unterhachings nichts im Ortszentrum verloren. Die Gemeinde setzt nun auf das Landratsamt.

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Das Unterhachinger Ortszentrum gilt gemeinhin nicht unbedingt als Ort größten Vergnügens. Mal vom Christkindlmarkt abgesehen, herrscht hier eher gähnende Leere denn ausschweifendes Feiern. Zwar bemüht sich die Gemeinde seit Jahren um eine Belebung der in den Achtzigerjahren errichteten Ortsmitte, mit Vergnügen im amtlichen Sinne soll das aber nichts zu tun haben. Im Gegenteil: Vor vier Jahren verabschiedete der Gemeinderat ein "Vergnügungsstättenkonzept", das besagt, dass Etablissements, wie etwa Spielhallen und Wettbüros, im Ortszentrum gerade nichts verloren haben. Aber genau zwei solche Geschäfte haben sich inzwischen hier an der Münchner Straße und am Bahnhofsweg angesiedelt - und zwar ohne Genehmigung.

Sehr zum Verdruss des Gemeinderats, der seither versucht, diese beiden Wettbüros wieder loszuwerden. Man befürchtet einen sogenannten "Trading-Down-Effekt", Wettanbieter könnten ein ganzes Gebiet hinunterziehen. "Und dann sieht es hier irgendwann so aus wie in manchen Münchner Gegenden", sagt Rathaus-Sprecher Simon Hötzl. Unterhaching setzt bei seinem Kampf gegen das zumindest im Rathaus und bei Anwohnern unbeliebte Vergnügen auf das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Sollte man dort anders entscheiden, will die Gemeinde vor Gericht ziehen.

Befürchtet wird ein so geannter Trading-Down-Effekt

Zuletzt war das Wettbüro im Bahnhofsweg auf die gegenüberliegende Straßenseite in größere Räume umgezogen. Bereits am alten Standort hatte es ohne Genehmigung vor zwei Jahren geöffnet. Nun stellte der Betreiber nachträglich eine Bauantrag auf Nutzungsänderung des Ladens. Bislang waren hier direkt neben dem Optikergeschäft Semmeln und Brezn, später italienische Feinkost über die Theke gegangen. Nun sollte eine Annahmestelle für Tippscheine genehmigt werden. Alles ganz einfach gehalten, ein paar Stehtische und lediglich Monitore mit Informationen über die Quoten. Übertragungen von Sportereignissen seien nicht vorgesehen, versicherte der Betreiber der Verwaltung.

Doch die war skeptisch, schaute sich diese "Annahmestelle" gemeinsam mit Vertretern des Landratsamts genauer an und stellte fest: "Die Betriebsbeschreibung stimmt nicht mit den eingereichten Eingabeplänen und der tatsächlichen Gegebenheit vor Ort überein." Denn in den Räumen, die auch noch größer als angegeben sind, flimmern laufend auf zehn großen Bildschirmen Fußballspiele, verschiedene Sitzgruppen und einen Getränkeautomaten werten die Rathausmitarbeiter als "Loungebereich", der zum Verweilen einlädt.

Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen nun erst einmal abgelehnt, zumal nach seiner Rechnung mit der größeren Nutzfläche auch der Nachweis eines zusätzlich Stellplatzes fehlt. Die Frage ist nun, wie das Landratsamt die Sache sieht. Denn es gibt für das Ortszentrum auch noch eine Baunutzungsverordnung von 1977, die Vergnügungsstätten zulässt, soweit sie "kerngebietstypisch" sind. Allerdings dürfen sie sich nicht von den anderen Gewerbetreibenden negativ abheben oder durch besondere Belästigung oder Störung den Wohnwert in dem Gebiet schmälern. Das genau sei bei dem Wettbüros jedoch der Fall, argumentiert die Gemeinde gegen diese Vergnügungsstätte. Durch das Wettbüro würden teils erhebliche Störungen der Anwohner entstehen, denn während der Öffnungszeiten, auch sonn- und feiertags bis 23 Uhr, versammelten sich die Kunden vor der Tür. Auch beeinträchtige das Wettbüro das Sicherheitsgefühl, so die Verwaltung. Das Landratsamt hat sich bislang noch nicht zu der Sache geäußert.

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