"Unbekannt" nach Libyen verzogen:Einreiseverbot für Gaddafi-Sohn

Saif al-Arab Gaddafi, Sohn des libyschen Staatschefs, hat München verlassen und darf nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Der zweitjüngste Sohn des libyschen Staatschefs Muammar al-Gaddafi hat München verlassen und darf nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen. Seine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis sei erloschen, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums am Freitag und bestätigte damit einen Bericht des Magazins Focus.

Zeitung: Immer mehr Helfer Gaddafis quittieren Dienst

Zurückgekehrt zu seinem Vater Muammar al-Gaddafi (im Bild). Saif al-Arab Gaddafi, Sohn des libyschen Staatschefs, hat München verlassen und darf nicht mehr nach Deutschland einreisen.

(Foto: dpa)

Saif al-Arab Gaddafi habe sich rückwirkend zum 15. Februar offiziell aus München abgemeldet und sei nach "Unbekannt/Libyen" gezogen. Damit dürfte er jetzt nur noch mit einem neuen Visum wieder einreisen - dies würde ihm das Auswärtige Amt jedoch verwehren. Der Grund: Wenn ein Mitglied des Gaddafi-Clans nach Deutschland käme, würde dies nach dpa-Informationen die außenpolitischen Interessen Deutschlands schwer beeinträchtigen.

Zu den Sanktionen, die die EU gegen die libysche Führung beschlossen hat, gehört auch ein EU-weites Einreiseverbot für Angehörige des Regimes und Familienmitglieder Gaddafis. Die Bundesregierung wolle diese Sanktionen "in vollem Umfang auch innerstaatlich umsetzen", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.

Saif al-Arab Gaddafi lebte seit 2006 in München und soll in der Landeshauptstadt studiert haben. Bayern hatte dem 29-Jährigen im vergangenen Jahr einen verbesserten Aufenthaltsstatus erteilt, weil sein Jahreseinkommen über 66.000 Euro lag. Damit bekam er eine sogenannte Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Er besaß eine Villa im Stadtteil Waldperlach und geriet mehrmals mit der Polizei aneinander. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Waffenschmuggels und Körperverletzung gegen ihn, es kam jedoch nie zu einer Anklage.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: