Umwelt:Unterföhring passt Baumschutz an

Die Gemeinde Unterföhring will die seit März 2009 geltende Baumschutzverordnung überarbeiten. Wie die Rathausverwaltung dem Umweltausschuss berichtete, gab es früher meistens nur Anträge zum Fällen eines Baumes auf dem eigenen Grundstück. Inzwischen würden vermehrt Wünsche im Rathaus geäußert, einen Baum auf dem Nachbargrundstück umschneiden zu lassen. Zum Beispiel, weil die Wurzeln in den eigenen Garten wachsen und einen Neubau erschweren könnten. Unterföhring will seine Baumschutzverordnungen deshalb nach dem Vorbild Münchens gestalten: Dort ist ein solches Vorgehen möglich, wenn der Nachbar dem Vorhaben zustimmt. Auch ein eigenes Antragsformular für diese Fälle haben die Münchner. Dieses soll übernommen werden, wenn der Gemeinderat zustimmt.

Die Verordnung schützt bestimmte Laubbäume, wenn ihr Stammumfang größer als einen Meter ist. Kleine Bäume können ohne Zustimmung durch das Rathaus umgeschnitten werden, ebenso Nadel- und Obstbäume. Geregelt ist in der Satzung auch der Beschnitt von Bäumen. Immer dann, wenn das charakteristische Aussehen eines Baumes beeinträchtigt wird, zum Beispiel, weil jemand die Krone kappt, droht Ärger. In Unterföhring ist es Usus, dass Grundbesitzer Bäume unter Auflagen fällen können, selbst wenn sie zu der schützenswerten Gruppe gehören. An die Genehmigung sind eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichzahlung geknüpft.

© SZ vom 03.04.2017 / sab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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