Taufkirchen:Vortrag zum Elternunterhalt

Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern aufzukommen. Wann müssen sie für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen? Zuerst geht das Sozialamt in Vorleistung. Anschließend fordert es aber Elternunterhalt von den betroffenen Kindern. Wie berechnet sich der Elternunterhalt? Inwieweit sind "Schwiegerkinder" betroffen? Wie hoch ist das Schonvermögen? Anhand einer Beispielrechnung veranschaulicht Rechtsanwältin Christiane Warnke die Problematik. Sie geht auf aktuelle Urteile ein und gibt Tipps, wie man sich rechtzeitig absichern kann. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 2. Juni, von 19 Uhr an bei der VHS, Ahornring 121, statt. Der Eintritt beträgt acht Euro.

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