Taufkirchen:Pötkes späte Abrechnung

Taufkirchen: Der ehemalige Bürgermeister Jörg Pötke bekommt einen Teil seiner Anwaltskosten von der Gemeinde bezahlt.

Der ehemalige Bürgermeister Jörg Pötke bekommt einen Teil seiner Anwaltskosten von der Gemeinde bezahlt.

(Foto: Claus Schunk +49 1716039668)

Vier Jahre nach seiner Suspendierung als Bürgermeister streitet Jörg Pötke mit der Gemeinde Taufkirchen um Geld. Vor Gericht erringt er einen Teilerfolg.

Von Iris Hilberth, Taufkirchen

Bisweilen kommt die Rechnung, wenn man nicht mehr damit rechnet. Vier Jahre nach dem unfreiwilligen Abgang von Jörg Pötke aus dem Taufkirchner Rathaus hallt dessen vorläufige Dienstenthebung als Bürgermeister in der Gemeinde zumindest finanziell noch nach. Diverse Posten aus seiner Amtszeit und aus den Folgen seiner gerichtlich nie endgültig geklärten Suspendierung sind aus Sicht des ehemalige Rathauschefs noch offen. Jetzt hat der heute 70-Jährige, der 2008 für die Wählergruppe ILT zum Bürgermeister gewählt worden war, vor dem Verwaltunsgericht einen kleinen Erfolg erzielt: Die Gemeinde muss einen Teil seiner Anwaltskosten übernehmen.

Nun geht es bei dieser Zahlung nicht etwa um die Rechnung seines Rechtsbeistands im Verfahren um seinen vorläufige Dienstenthebung aufgrund von Mobbing-Vorwürfen von Rathausbediensteten. Pötkes Forderung nach dieser Erstattung - immerhin 59 000 Euro - hatten die Richter am Dienstag zwar auch auf dem Tisch. Sie stellten dem ehemaligen Bürgermeister aber mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung kaum Erfolg in Aussicht. "Die Klage ist höchst riskant", sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger.

Eine Klage zog der ehemalige Bürgermeister zurück

Pötke zog diese Klage daraufhin zurück. Er wartet in der Sache nun auf eine Entscheidung der Disziplinarkammer, die ebenfalls prüft, ob die Gemeinde aufgrund der Einstellung des Verfahrens gegen Pötke zum Zeitpunkt der Neuwahlen hier den rechtlichen Beistand zahlen muss. Allerdings bekäme Pötke dann nicht die tatsächliche Anwaltsrechnung erstattet, sondern festgelegte Regelsätze.

Das ist aber nicht die einzige Rechnung, die Pötke mit seine Gemeinde offen hat. Als im Mai 2014 die Landesanwaltschaft das Verfahren, in dem es um "schwere, innerdienstliche Dienstvergehen" gegangen war, einstellte, teilte sie Pötke auch mit, dass er die seit seiner Suspendierung im November 2012 einbehaltenen Dienstbezüge nun nachbezahlt bekomme. Die Gemeinde werde "zu gegebener Zeit" das Geld überweisen. Das tat sie auch. 39 792 Euro flossen auf Pötkes Konto - allerdings gut einen Monat später als dieser erwartet hatte, und wie er meint: erst nachdem er einen Anwalt eingeschaltet habe. Und den wollte er nicht selbst zahlen.

Es ging vor Gericht also um die Einhaltung von Fristen, um den Zeitpunkt von Zahlungen und um die Frage, wer hätte wen informieren sollen? Während Pötke davon überzeugt ist, die Gemeinde hätte ohne Anwalt nicht reagiert, sagt der jetzige Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei): "Früher hätten wir gar nicht zahlen können." Zumal die Gemeinde damals, im Mai 2014 nur von Pötke, nicht aber von der Landesanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens informiert worden war.

Die Richter hingegen sehen beiden Parteien in der Bringschuld: Die Gemeinde hätte auf das Schreiben Pötkes reagieren können, und der wiederum als ehemaliger Bürgermeister die Abläufe in der Verwaltung kennen müssen. "Sie hätten ja noch einmal im Rathaus nachfragen können", sagte der Richter. Die Anwaltskosten in dieser Sache sollen daher "fifty-fifty" aufgeteilt werden.

Anspruch auf Urlaubsgeld hat Pötke nicht

Damit aber nicht genug. Was ist eigentlich mit dem Urlaub, den er in der Zeit seiner Suspendierung nicht nehmen konnte, fragte sich Pötke und verlangte eine Urlaubsabgeltung für 76 Tage. In der Summe wären das nach seiner Rechnung 23 803 Euro. Doch diesen Anspruch und damit auch die Klage wies das Gericht klar zurück. Eine solche Abgeltung gebe es nur im Krankheitsfall, stellte der Vorsitzende Richter Zwerger klar und verwies auf verschiedene Urteile. Die Forderung nach Urlaubsabgeltung im Fall Pötke bezeichnete er als "kühn". Er betonte: "Das haben wir noch nie gesehen."

Insgesamt muss nun die Gemeinde ein Drittel, Pötke zwei Drittel der Verfahrenskosten zahlen. Bürgermeister Sander wollte sich am Dienstag zu dem Urteil noch nicht äußern. "Ich bin vor allem froh, wenn die Dinge endlich mal erledigt sind", sagte er.

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