Anton Roiderer:Wiesn-Wirt muss nicht zahlen

Toni Roiderer wird 70

Wiesnwirt Anton Roiderer aus Straßlach hat Ärger wegen Rechnungen.

(Foto: dpa)

Das Landgericht München weist die Klage einer Baufirma gegen Wiesn-Wirt Anton Roiderer aus Straßlach ab.

Von Michael Morosow, Straßlach/München

Im Rechtsstreit um offene Baurechnungen bei der Errichtung eines Geschäftskomplexes in Straßlach hat der Geschäftsmann und Wiesnwirt Anton Roiderer einen ersten Sieg davongetragen. Das Landgericht München I hat am Mittwoch die Klage des Geretsrieder Planungsbüros ADA aus rein formalen Gründen abgewiesen, ohne sich mit den Streitpunkten auseinanderzusetzen. In der Urteilsbegründung heißt es, die gegnerischen Parteien hätten es unterlassen, einen Schiedsgutachter einzuschalten.

Der Streitwert ist erheblich: 550 000 Euro fordert das Geretsrieder Planungsbüro von Roiderer, in dessen Auftrag es 2014 den Bau eines Geschäftskomplexes als Generalübernehmer steuerte. Roiderer beglich einen Teil der ausstehenden Rechnung nicht - mit dem Hinweis auf viele Baumängel, die er festgestellt haben will. Unter anderem monierte er eine Dachkonstruktion mit Folien, die seiner Meinung nach nicht dicht ist. Bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht im April dieses Jahres hatte der Richter beiden Parteien nahe gelegt, sich außergerichtlich zu einigen, und ihnen dafür vier Wochen Zeit gewährt.

Schon damals spielte ein Vertrag eine große Rolle, den Roiderer und die Planungsfirma geschlossen hatten. Darin wurde vereinbart, dass bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherrn und Generalübernehmer zunächst privat ein Schiedsgutachter eingeschaltet werden muss. "Wir haben ihm Rechnungsbelege gezeigt, um ihm das Gefühl zu geben, dass er nicht über den Tisch gezogen wird, wir haben ihm auch ein erhebliches Nachlassangebot gemacht", sagte ADA-Geschäftsführer Dieter Aue, der sich vom jüngsten Urteilsspruch "total geschockt" zeigte.

"Wer gewieft ist, weiß, wie er die Klaviatur spielen muss", sagte Aue - offenbar auf Roiderer gemünzt. Roiderer hingegen jubilierte und behauptete, "das Gericht hat erkannt, dass das nicht sauber war". Aue überlegt nun, ob er in Berufung gehen oder mit Roiderer über ein Schlichtungsverfahren sprechen wird.

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