Straßlach-Dingharting:Gemeinderat lenkt ein

Straßlach-Dingharting nimmt die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zurück

Von Lenka Jaloviecova, Straßlach-Dingharting

Eine Aufhebung der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzung ist in Straßlach-Dingharting erst einmal vom Tisch. Bei einigen Gemeinderäten hat die Aufforderung des Landratsamts, einen derartigen Beschluss zurückzunehmen, sowie die damit einhergehenden Warnungen von Bürgermeister Hans Sienerth (parteifrei) Wirkung gezeigt. Ohne große Debatte entschieden sich die Gemeinderäte, ihren Beschluss aus dem Frühjahr zurückzunehmen. Die im Jahr 2011 verabschiedete Satzung bleibt somit bestehen. Die Kommune will sich über Ansparmodelle wie etwa einem Fonds informieren, um Anlieger nicht zu sehr zu belasten.

Ein Szenario wie in Hohenbrunn, wo sich die Gemeinde nun vor dem Verwaltungsgericht verantworten muss, weil sie ihre Satzung abgeschafft hat - hat Straßlach-Dingharting somit vermieden. Sienerth warnte in der Sitzung mehrmals vor möglichen Folgen einer Abschaffung der Satzung. "Dieser Schwebezustand ist schlecht. Die Abschaffung hat zudem eine Rückwirkung von vier Jahren. Erst, wenn das Verwaltungsgericht ein Urteil über Hohenbrunn gefällt hat, dann können wir eigentlich handeln." Immerhin müsse man die Aussagen des Landratsamtes ernst nehmen. Dieses hatte davor gewarnt, dass sich Gemeinderäte, die bewusst mögliche Einnahmen der Kommune ausschlügen, der Untreue schuldig machen könnten. Sienerth glaubt zudem nicht, dass es wegen der Satzung in seiner Gemeinde Konflikte geben wird. "Dafür gibt es keine Gründe. Wir müssen halt schauen, dass wir gut sanieren und so etwas nicht nötig ist."

Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Gerade bei älteren Anliegerstraßen oder Wegen in Ortskernen können solche Sanierungsfälle auftreten, warnte Albert Geiger (Bayernpartei). Herbert Mack (CSU) sagte, "die Bürger in unserer Gemeinde können zu Recht erwarten, dass mit der Entrichtung ihrer Steuern und Abgaben die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, zu denen nicht zuletzt auch die Sanierung der Straßen zählen, ergriffen werden, ohne dass sie noch einmal zur Kasse gebeten werden."

Zudem gibt es seiner Ansicht nach keine eindeutige Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Das bestätigt auch das Landratsamt. Nur elf von 29 Gemeinden besitzen solch eine Satzung. Die restlichen 18 werden immer wieder darauf hingewiesen, eine einzuführen. Jeder Fall wird individuell betrachtet, je nach finanzieller Situation der Kommune. Bei herausragender Finanzlage sei sie nicht nötig, so das Landratsamt. Laut Mack steht Straßlach-Dingharting mittlerweile "dank vernünftiger Haushaltsplanungen und wohldurchdachtem Haushaltsvollzug auf soliden Beinen". Überzeugen konnte er die Mehrheit seiner Kollegen dennoch nicht, auf die Abschaffung der Satzung zu bestehen.

Für den Fall, dass in naher Zukunft die Bürger - wie in Unterhaching - doch hohe Beiträge übernehmen müssen, schlägt Lotte Gießler (Bürgerbewegung Straßlach-Dingharting) vor, dass sich die Gemeinde über mögliche Alternativen wie etwa Fonds informiert. "Es könnten alle Bürger einen kleinen Beitrag über einen langen Zeitraum hinweg einzahlen. So helfen am Ende alle mit, nicht nur die Anlieger. Ob das realisierbar ist, will der Bürgermeister prüfen lassen.

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