Shisha-Café in München:Rauchen erlaubt - aber nur ohne Tabak

Bayerische Gaststätten bleiben qualmfrei - das gilt auch für Shishas. In einem Münchner Café dürfen jedoch weiterhin Wasserpfeifen geraucht werden. Mit richterlicher Erlaubnis.

Die Menschen im Freistaat haben es so gewollt: In Bayern gilt das bundesweit schärfste Rauchverbot. Rauchen in Gaststätten ist seit einigen Monaten grundsätzlich verboten. In einem Münchner Café wird aber weitergeraucht - mit richterlicher Erlaubnis.

Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen-Bars

Bild aus vergangenen Tagen: Auch Wasserpfeifen dürfen in bayerischen Gaststätten nicht mehr geraucht werden - doch ein Café in München darf seine Gästen weiterhin die Shisha reichen.

(Foto: dpa)

Denn die Raucher, die in dem Wasserpfeifen-Café in der Landeshauptstadt paffen, rauchen tabakfrei. Und das ist auch in Ordnung so, sagt zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Der Betreiberin kam zugute, dass sie ihren Kunden ausschließlich Wasserpfeifen (Shishas) ohne Tabak, sondern stattdessen etwa mit getrockneten Früchten angeboten habe. Nach Auffassung der Richter bezieht sich der Nichtraucherschutz nämlich nur auf den Schutz vor Tabakrauch (Az.: 9 CE 10.2468).

Im Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt, dass das durch einen Volksentscheid im Freistaat eingeführte strikte Rauchverbot auch für Wasserpfeifen-Bars gelte, da auch der Tabakrauch von Shishas als Gesundheitsgefahr anzusehen sei. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte zuvor ebenso geurteilt.

Die Betreiberin des tabakfreien Shisha-Cafés argumentierte nun mit Erfolg, dass ihr Betrieb nach dem Gesundheitsschutzgesetz zulässig sei, weil eben kein Tabak konsumiert werde. Nachdem das Verwaltungsgericht denselben Antrag noch in erster Instanz abgelehnt hatte, bekam sie vom Verwaltungsgerichtshof Recht.

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