Feuerwehren:Feuerwehren mussten im Landkreis 500 Mal umsonst ausrücken

Rauchmelder

Auch in Privatwohnungen müssen bis spätestens 2018 Rauchmelder installiert werden.

(Foto: dpa)

Immer häufiger werden irrtümlich Brände angezeigt. Auch private Rauchmelder schlagen mitunter ohne Grund an.

Von Iris Hilberth

Brandgeruch gab es keinen im Umkleideraum, eher einen Frischeduft. Als der First Responder im vergangenen Herbst in der Unterhachinger Sportarena am Utzweg eintraf, gefolgt von der Feuerwehr in Mannschaftsstärke, wurde schnell klar: Fehlalarm, schon zum zweiten Mal. Diesmal ausgelöst durch ein großzügig versprühtes Deodorant. Die Feuerwehr ging damals davon aus, dass keiner mutwillig mit dem Deo auf den Brandmelder gezielt hatte und hakte die Sache unter "Täuschungsalarme" ab. Fazit: Dumm gelaufen, Melder austauschen.

Anders hingegen verhielt es sich da schon mit dem Einsatz am Hachinger Bach in diesem September. Nachts um eins hieß es plötzlich: Wasserrettung, Person in Gefahr. Ein Großaufgebot an Rettungskräften aus den umliegenden Ortschaften machte sich auf nach Neubiberg und suchte eineinhalb Stunden den Bach ab. Schließlich stellte sich heraus: Ein Betrunkener hatte offenbar mit einer Falschmeldung den Einsatz ausgelöst. "Böswilliger Alarm" nennt die Feuerwehr das.

In derselben Nacht gab es gleich noch einen Fehlalarm: Eine Brandmeldeanlage in einem Bürogebäude in Unterbiberg hatte angeschlagen, ohne dass es dafür eine Auslöser gegeben hätte. Ein "blinder Alarm" also, wie es insgesamt 313 im vergangenen Jahr im Landkreis München gegeben hat. Täuschungsalarme durch Brandmeldeanlagen addieren sich auf 203, böswillig wurde 30 Mal der Alarm ausgelöst. Bisweilen aber hat es tatsächlich gebrannt, als die Anlagen Alarm schlugen, nämlich 136 Mal. Damit sind 80 Prozent aller Alarme durch Brandmeldeanlagen Fehlalarme, hat die Kreisbrandinspektion festgestellt.

Bei 1059 Brandmeldeanlagen im Landkreis ergeben sich so 0,51 Fehlalarme pro Anlage im Jahr. "Damit liegen wir im Landkreis weit unter dem bundesweiten Durchschnitt", sagt Kreisbrandrat Josef Vielhuber und berichtet von anderswo durchaus üblichen 1,5 bis zwei Fehlalarmen pro Anlage. Der Landkreis stehe mit diesen Zahlen schon seit vielen Jahren so gut da, weil die Brandschutzdienststelle den Fehlalarmen "vehement" nachgehe, sagt Vielhuber.

Nun stellte sich trotz der niedrigen Anzahl von Fehlalarmen dennoch die Frage: Wer zahlt, wenn die Feuerwehr mit Löschgruppen- und Tanklöschfahrzeugen, mit Kommandanten, Gerätewart und Funksachbearbeiter, mit Tragkraftspritze, Tauchpumpe und Mehrzwecksauger ausrückt und dann feststellt, dass es sich nur um einen Irrtum handelt? Wenn es also gar nicht brennt? 440,10 Euro kostete so ein Einsatz bislang pauschal in Oberhaching, das benachbarte Sauerlach liegt mit 435,00 Euro knapp darunter.

Allerdings darf man sich dort weiterhin einmal im Jahr einen Fehlalarm leisten, ohne hinterher eine Rechnung zu bekommen, während Oberhaching diese Regelung bei der jüngsten Gemeinderatssitzung abgeschafft hat. Hier hält man eine Pauschale für Fehlalarmierung nicht mehr für sinnvoll.

Die Gemeinden stellen die Fehlalarme teilweise in Rechnung

Aus Gründen der Transparenz bekommt man zukünftig eine detaillierte Rechnung, und zwar bereits beim ersten Mal. Dass bei ordnungsgemäßer Wartung der Brandmeldeanlage der erste Einsatz nicht abgerechnet werde, entbehre einer gesetzlichen Grundlage, argumentierte die Oberhachinger Verwaltung für die Änderung. Im Rathaus fand man auch, dass die Einholung eines Nachweises über die erfolgte Wartung einen erhöhten Verwaltungsaufwand darstelle.

"Die Gemeinden handhaben das unterschiedlich", sagt Kreisbrandrat Vielhuber. Die Rechtslage aber sei im Bayerischen Feuerwehrgesetz ganz klar geregelt. Dort steht: "Kostenersatz kann verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden."

Nun müssen auch die Eigentümer von Wohnungen spätestens bis zum Jahreswechsel Rauchmelder in ihren Räumen anbringen. Deshalb mehrten sich in letzter Zeit Anrufe besorgter Nachbarn, die es nebenan piepsen hörten, während dort aber keiner zu Hause sei, berichtet Vielhuber. Die Feuerwehr muss dann teilweise die Wohnung aufbrechen, um eine Gefahr auszuschließen. Selbst wenn es sich um einen Fehlalarm handele, müsse aber weder der Bewohner noch der besorgte Nachbar anschließend die große Rechnung für den Feuerwehreinsatz befürchten, beruhigt der Kreisbrandmeister. "Das würde ja das bürgerschaftliche Engagement unterdrücken", sagt Vielhuber, "die Leute sollen ja aufpassen, ob etwas passiert."

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