Pullach:Richter entscheiden über Sozialwohnungen

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Die Vereinigung "Wir in Pullach" hat einen Eilantrag eingereicht, um die Planungen für das Projekt an der Heilmannstraße zu stoppen

Von Michael Morosow, Pullach

Im Streit mit der Gemeinde Pullach um die Wohnbebauung an der Heilmannstraße 53/55 hat die Wählergemeinschaft Wir in Pullach (WIP) den gerichtlichen Weg eingeschlagen. Nachdem der Gemeinderat in seiner Oktobersitzung mehrheitlich die Zulassung des Bürgerbegehrens gegen das Bauvorhaben verneint hatte, haben die Initiatoren beim Verwaltungsgericht München nun Eilantrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung eingereicht. Mit diesem Antrag soll die Gemeinde verpflichtet werden, Maßnahmen zur Bebauung des Grundstücks bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu unterlassen. Das Verwaltungsgericht werde in den nächsten Tagen ohne mündliche Verhandlung über den Eilantrag der WIP entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher. "Man sei an einer schnellen Klärung interessiert", sagt Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne), die vor wenigen Tagen die gerichtlich angeforderte Stellungnahme zum WIP-Antrag bei Gericht eingereicht hat.

Wie geht es jetzt weiter? Nach Darstellung von Alexander von Bergwelt, der die WIP anwaltschaftlich vertritt, wird es die Gruppierung von der gerichtlichen Entscheidung abhängig machen, ob sie eine Zulassung des Bürgerbegehrens auf dem Gerichtsweg einfordern wird. Die Klagefrist laufe noch fast drei Wochen. Zudem glaubt der Anwalt, einen weiteren Joker im Ärmel zu haben: Eine entscheidende Abstimmung im Gemeinderat zum Bauvorhaben ist seiner Meinung nach nicht sauber gelaufen. Alexander von Bergwelt bezieht sich auf die nicht-öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2016, bei der das Gremium für das Projekt den Abschluss eines Generalübernehmervertrags mit der Servicegesellschaft der Baugesellschaft München-Land beschloss.

Das Bemerkenswerte an diesem Beschluss, der mit elf gegen zehn Stimmen getroffen worden sei, ist laut von Bergwelt die Tatsache, dass zu den elf Befürwortern auch Wilhelm Wülleitner von den Grünen zählte, der laut Bergewelt aber gar nicht hätte abstimmen dürfen, weil er als Architekt in die Bausache involviert sei. Wülleitner hat tatsächlich entscheidend mitgewirkt, hat die Konzeptstudie erarbeitet, die laut Bürgermeisterin Tausendfreund die Richtschnur für weitere Planungen war. Allein: Der Grünen-Rat hat für seine Arbeit keinen Cent verlangt. "Ich habe die Konzeptplanung der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt", sagte Wülleitner am Freitag zur SZ. Der Architekt wäre aber offenbar der Wunschkandidat der Rathausverwaltung für den Posten eines Generalübernehmers gewesen. So stand für die Sitzung des Gemeinderats am 10. Mai 2016 im Beschlussvorschlag der Verwaltung: "Dem Generalübernehmer wird empfohlen, das Büro Wülleitner als Generalplaner zu beauftragen, da nur so der enge Zeitplan bis zur Bezugsfertigkeit im Herbst 2017 eingehalten werden kann." Der Generalübernehmer, die Baugesellschaft München-Land, hat schließlich die Firma Linsmayer als Generalplaner verpflichtet. Mit den Vorhaltungen der WIP in der Causa Wülleitner beschäftigt sich derzeit auch das Landratsamt München, an das sich von Bergwelt gewandt hat. Recht viel will die Behörde nicht sagen. "Im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren wurden verschiedene Beschwerden an die Kommunalaufsicht herangetragen, diese Beschwerden werden aufsichtsrechtlich behandelt", lautet die Stellungnahme der Behörde dazu.

Die Gemeinde hat laut Tausendfreund in der gerichtlich angeforderten Stellungnahme zum Eilantrag der WIP mitgeteilt, dass sie bis zur letztgültigen gerichtlichen Entscheidung keine Bautätigkeiten starten werde. Gleichzeitig aber erklärt, dass sie weiter das Vorhaben vorbereiten werde, etwa was die Ausschreibeunterlagen betrifft, den Abriss der bestehenden Häuser auf dem Grundstück, eine Kampfmitteluntersuchung, Baumfällungen.

Während die Bürgermeisterin und die Ratsmehrheit kaum erfreut sein werden über die Entschlossenheit der WIP, wird sie eine kürzlich eingetroffene Nachricht eher heiter stimmen: Am 3. November ist der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern für den Neubau der 22 Mietwohnungen in der Heilmannstraße 53/55 eingegangen - samt Zuschuss in Höhe von annähernd 3,4 Millionen Euro.

Wie berichtet, hat die WIP im September 718 gültige Unterschriften im Rathaus eingereicht und damit das Quorum für ein Bürgerbegehren gegen den Wohnungsbau an der Heilmannstraße erreicht. Dennoch lehnte der Gemeinderat die Zulassung des Begehrens etwa mit dem Argument ab, die Begründungen seien falsch beziehungsweise irreführend. Auf dem Areal, das die Gemeinde im Vorjahr gekauft hat, sollen 22 gemeindeeigene Wohnungen errichtet werden, um weiter bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

© SZ vom 11.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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