Pullach:Gemeinde setzt Grenzen

Pullach konkretisiert die Regeln für Zäune und Mauern

Wie dürfen "Einfriedungen", also geschlossene oder offene Zäune aus Holz oder Metall und Mauern, die zur Straße oder zu öffentlichen Flächen hingehen, aussehen? Und was tut die Gemeinde, wenn sie den Vorgaben nicht entsprechen? Mit dieser Thematik hat sich der Bauausschuss befasst, weil in Pullach in letzter Zeit gehäuft Zäune und Mauern entweder zu hoch oder aus falschem Material gebaut waren. Diese Abweichungen von den Vorgaben wird die Gemeinde dem Landratsamt München melden. Sie hat bereits mit einer flächendeckenden Bestandsaufnahme begonnen. Gegebenenfalls müssen die Zäune und Mauern im Nachhinein korrigiert werden. Um nachträgliche Arbeiten in Zukunft zu vermeiden, bietet die Abteilung Bauverwaltung eine Bauberatung im Rathaus an (Kontakt unter bauverwaltung@pullach.de, Telefon 744 744-40 oder -41). Außerdem hat der Bauausschuss einen Grundsatzbeschluss mit vier Punkten gefasst.

Erlaubt sind demnach offene Holz- oder Eisengitterzäune inklusive Pfosten und Einfahrtstore mit einer maximalen Höhe von 1,50 Meter. Gemessen wird ab Gehweg, der Sockel wird folglich mitberechnet. Zugelassen werden als Ausnahme Mauern von geringer Länge für Tür- und Torpfeiler sowie Mülltonnenboxen mit einer maximalen Höhe von 1,50 Meter. Bereits bestehende Mauern müssen nicht entfernt werden und durch Zäune ersetzt werden. Bei Sichtdreiecken will die Gemeinde Wohlwollen zeigen. Dabei handelt es sich um Bereiche an Straßenkreuzungen und Einmündungen, in denen Zäune und Hecken nur einen Meter hoch sein dürfen, damit Verkehrsteilnehmer eine bessere Sicht um die Kurve bekommen. Hier trifft die Gemeinde Entscheidungen im Einzelfall. Der letzte Punkt dient dem Schutz von Kleintieren: Der Abstand zwischen Sockel und Zaun muss mindestens sechs Zentimeter betragen, damit etwa Igel problemlos durchkommen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: