Pullach:Denkmal und Denkzettel

Gemeinderat fordert Rathaus wegen Schutzstatus für Villa heraus

Von Melanie Artinger, Pullach

Was ist die Aufgabe des Gemeinderats? Die Vorstellungen darüber gehen im Gremium und in der Verwaltung des Pullacher Rathauses auseinander. Dies zeigte sich nicht zuletzt in der langwierigen Diskussion um den Finanzhaushalt. Dabei wünschte sich eine Mehrheit der Gemeinderäte Einsparungen. Entsprechende Vorschläge wurden jedoch nicht eingebracht, diese sollte stattdessen die Verwaltung erarbeiten. Eine ähnliche Erwartungshaltung kennzeichnet nun einen Beschluss aus der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Der gelbe Villenbau mit Eckturm aus dem Jahr 1907 in der Habenschadenstraße 14 an der Ecke Jaiserstraße, der sich in Gemeindebesitz befindet, wurde in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen. Das im Reformstil errichtete Gebäude besitzt eine Vielzahl historischer Ausbauelemente im Innern sowie städtebauliche Bedeutung. Das Gebäude könne nicht abgerissen, jedoch möglicherweise für schulische Zwecke genutzt werden, erläuterte Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) die Folgen.

Während Wilhelm Wülleitner (Grüne) es als "Schande" bezeichnete, dass das Wohngebäude bisher "so verkommen ist", sagte Cornelia Zechmeister (WIP), dass sie zwar durchaus den Ortsbild prägenden Charakter des Altbaus sehe, aber diesen dennoch nicht unter Denkmalschutz stellen würde. Alexander Betz (FDP) plädierte dafür, sich die Möglichkeiten zur Ortsentwicklung nicht zu verbauen. Patrick Schramm (CSU) empfände eine derartige Einschränkung der Gemeinde in der Wahrung ihrer Pflichten als "unverhältnismäßig". Mit Blick auf eine mögliche Erweiterung der Grundschule am jetzigen Standort beschloss der Gemeinderat daher mit zwölf zu neun Stimmen, das Benehmen zur Eintragung in die Denkmalliste nicht herzustellen. An der Aufnahme in die Denkmalliste ändert dies allerdings nichts.

Bis Anfang Oktober kann die Gemeinde nun Gegenargumente vorlegen. Dabei können jedoch nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft beziehen. Welche dies sein könnten, blieb in der Sitzung offen. Stattdessen wurde entsprechend des von Betz gestellten Antrags die Verwaltung damit beauftragt, derartige Argumente zu erarbeiten. Arnulf Mallach (SPD) bezeichnete dieses Vorgehen als "absurd", stichhaltige Argumente gegen die Denkmalwürdigkeit habe das Gremium selbst schließlich bisher nicht vorbringen können. Sein Fraktionskollege Holger Ptacek sah die Diskussion über eine Grundschulerweiterung als "nicht zielführend" an, denn: "Wir müssen das pragmatisch sehen, wir sitzen einfach am kürzeren Hebel." Die Kosten für einen Gutachter seien daher unnötige Ausgaben. Einwände gegen die Folgen können erst in einem denkmalrechtlichen Verfahren Beachtung finden.

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