Prozess:Sturz auf dunkler Treppe

88-Jährige fordert Schmerzensgeld von Haarer Wirt

Für die Klägerin hat sich seit ihrem Unfall in einer Haarer Gaststätte viel verändert. Die 88-Jährige sitzt jetzt im Rollstuhl und ist auf die Hilfe anderer angewiesen. Vom Wirt des Lokals fordert sie deshalb Schmerzensgeld, dieser wies jedoch am Montag vor dem Landgericht München I die Verantwortung für den Sturz der Seniorin größtenteils von sich.

Am 8. Juni 2017 war die 88-Jährige zu ihrem Stammtischtreffen gegangen. Dieses fand zum ersten Mal in der Gaststätte in Haar statt, die der Klägerin fremd war. Nach einer Rauchpause wollte sie mit ihrer Nichte die Toilette aufsuchen. Statt auf die offiziell mit "WC" gekennzeichneten Räumlichkeiten gingen die beiden - nach eigenen Angaben auf den Rat eines Stammgastes - zu einer weiteren Toilette, die sich im Keller befand.

Diese werde auch noch benutzt, sagte eine Angestellte des Wirtshauses vor Gericht, jedoch deutlich seltener. Dann stehe aber auch die Türe offen, die zur Bar im Keller führt. Diese war am Tag des Unfalls aber geschlossen, und der Keller nicht beleuchtet. Während die Nichte nach einem Lichtschalter suchte, machte die Seniorin einen Schritt in die Dunkelheit und stürzte dabei die Treppe hinab.

Für die Klägerin liegt die Schuld beim Wirtshaus. Für sie und ihre Nichte sei nicht erkenntlich gewesen, dass die Toilette nicht in Betrieb war, zumal Stammgäste ebenfalls von dieser Gebrauch gemacht hätten. Außerdem habe es keine Möglichkeit gegeben, oben an der Treppe das Licht anzuschalten.

Auch sie wisse von keinem Lichtschalter, bestätigte die Angestellte, um Licht zu machen, müsse man erst die Treppe hinabgehen. Allerdings gab die Zeugin an, dass die Türe immer mit einem Stuhl verstellt und außerdem nur sehr schwer zu öffnen sei, da sie klemme. Der Rechtsanwalt des Wirts nannte es unverständlich, wie man in einen dunklen, unbekannten Raum gehen könne, zumal den beiden bewusst gewesen sei, dass sich dahinter eine Treppe befinde. Die 88-Jährige hätte dort seiner Meinung nach nicht sein dürfen. Da sich die Aussagen zum Zustand der Türe widersprechen und eine weitere vom Wirt benannte Zeugin nicht zum Termin erschienen ist, fällte der Richter noch kein Urteil. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Im Juli soll die Gaststätte besichtigt und die fehlende Zeugin vernommen werden.

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