Projekt:Plazet des Nachbarn

Ottobrunn stimmt Hubschrauber-Hangar in Taufkirchen zu

Von Stefan Galler, Ottobrunn

Nicht immer reagiert Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) gelassen, wenn es um den Technik- und Innovationspark (Tip) in der Nachbargemeinde Taufkirchen geht. Die mit diesem Projekt verbundene Versiegelung der Flächen und der immer heftiger werdende Verkehr, den zusätzliches Gewerbe anlockt und der auch die Belastung in Ottobrunn erhöht, erzürnen den Rathauschef. Entspannter sieht Loderer, dass auf dem Tip-Gelände in der Nähe des bereits bestehenden Landeplatzes für Helikopter ein Hubschrauberhangar mit zugehöriger Verwaltung entstehen soll.

In der jüngsten Sitzung des Ottobrunner Planungs- und Umweltausschusses ging es darum, eine mögliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben der Nachbarkommune zu erarbeiten. Loderer stimmte letztlich jedoch zusammen mit acht weiteren Mitgliedern des Gremiums dafür, den Kollegen "keine Anregungen" zu deren Änderung des Bebauungsplanes zu übermitteln. Fünf Lokalpolitiker hatten die Pläne abgelehnt.

"Aus meiner Sicht ging und geht es hier um keine große Sache", sagt der Ottobrunner Bürgermeister auf Nachfrage. "Und zwar insbesondere deswegen, weil sich die Zahl der genehmigten Hubschrauberflüge nicht ändert. Genau das aber war die Befürchtung der Ausschussmitglieder, die gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben", so Loderer weiter. Diese Prämisse sei auch für ihn maßgeblich dafür gewesen, auf eine Stellungnahme zu verzichten. Im Gegensatz zu anderen Teilen des Technik- und Innovationsparks sei durch die Realisierung des geplanten Hubschrauberhangars aus Sicht des Rathauschefs "die Funktion des Bebauungsplangebiets als Frischluftkorridor nicht wesentlich beeinträchtigt".

Laut der Taufkirchner Planungen soll der Hangar eine Geschossfläche von 3000 Quadratmetern bei einer Grundfläche des Gebäudes von 1600 Quadratmetern aufweisen. Dazu komme eine Grundfläche von 2000 Quadratmetern für Zu- und Ausfahrten, oberirdische Stellplätze, eine Tiefgarage sowie ein Vorfeld zum Transport von Fluggeräten. Die Wandhöhe des Hangars soll zehn Meter nicht überschreiten. Geprüft werden soll noch, ob durch das Vorhaben boden- und heckenbrütende Vogelarten zu Schaden kommen würden.

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