Planegg/München:Neue Gutachten erforderlich

Der Prozess gegen den ehemaligen Kreisrat Roy wird vertagt

Der Zivilprozess gegen den ehemaligen SPD-Gemeinde- und Kreisrat Thomas Roy aus Planegg ist vorerst geplatzt. Roy wird von den Klägern vorgeworfen, mehrere zehntausend Euro zu seinen Gunsten im Zusammenhang mit einer Pflegschaft veruntreut zu haben. Dafür war der Anwalt, der zur Zeit seinen Beruf nicht ausüben kann, vom Landgericht München strafrechtlich belangt und in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro verurteilt worden. Eine Berufungskammer hatte den Fall im vergangenen Jahr noch einmal aufgerollt.

Richter Arthur Schnorfeil hatte den Fall Roy nicht so drastisch gesehen wie die Vorinstanz. Von einem "Ausräubern von Mandanten" könne man wohl nicht ausgehen, hieß es. Sein Vorschlag, das Strafmaß zu reduzieren, lehnte Roys Anwalt jedoch ab - Roy will einen lupenreinen Freispruch. Die Verhandlung wurde vertagt, es müssen neue Gutachten geschrieben werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Dafür wurde inzwischen allerdings die zivilrechtliche Seite aufgerollt. Die Klägerin, eine Tochter des inzwischen verstorbenen Paares, für das Roy die Pflegschaft übernommen hatte, fordert von Thomas Roy 70 000 Euro. Die Verhandlung in München kam jedoch keinen Schritt weiter. Die Anwältin, die Roy als Betreuerin des Ehepaares nachfolgte, erschien nicht vor Gericht, sie hatte zuvor abgesagt. Roys frühere Lebensgefährtin, die ihn schwer belastet hatte, sagte dem Gericht, sie wolle in Roys Anwesenheit nicht mehr vor Gericht aussagen. Roys Anwalt stimmte jedoch einer Befragung der Frau in Abwesenheit von Thomas Roy nicht zu. Es ist offen, ob Richterin Annerose Werlitz auf die Zeugin verzichtet.

Für den 28. Januar 2016 wurde ein Folgetermin festgesetzt. Roy selbst gibt sich optimistisch und spricht von "langen Gesichtern auf der Klägerseite und wackeligen Zeuginnen".

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