Oberschleißheim:Masterplan für das Mittenheimer Gewerbe

Die Gemeinde Oberschleißheim will die vielfältigen Konflikte in einem Aufwasch durch neue Vorgaben lösen

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Der Abriss der großen Druckerei, die vielen Baugesuche für Hotels und Boardinghäuser, die konfliktbehaftete Situation auf dem Lagergrundstück bei der Mittenheimer Siedlung: Das Oberschleißheimer Rathaus hat für die Situation der Gewerbeflächen vom S-Bahnhof bis Mittenheim jetzt das Großreinemachen angesetzt. Der alte Bebauungsplan aus dem Jahr 1966, seinerzeit der zweite im Gemeindegebiet, soll aus dem Verkehr gezogen und ein völlig neuer erlassen werden. Bis dieses Papier erstellt und genehmigt ist, darf auf dem gesamten Areal außer laufenden Projekten nichts mehr verändert werden.

Der in den mehr als 50 Jahren immer wieder erweiterte, ergänzte, korrigierte und angestückelte Plan hat in seiner stattlichen Wirkungsdauer auch beträchtliche Defizite angehäuft. Übel ist immer noch, dass die Nachbarschaft zur Mittenheimer Siedlung nie geregelt wurde. Dort endet am südlichen Bordsteig der Straße das Gewerbegebiet und am nördlichen beginnen die Einfamilienhausparzellen, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen für das Gewerbegebiet und die dort entstehenden Emissionen nach sich gezogen hätte.

Noch verquerer ist die planungsrechtliche Situation am Nordostzipfel, wo ein Grundstück halb im Gewerbegebiet und halb außerhalb liegt. Genau auf dieser Parzelle kämpfen die Behörden jetzt seit Monaten mit Schwarzbauten und nachträglichen Genehmigungen. In die Neufassung des Bebauungsplans soll nun der bisher abgezwackte Grundstücksteil mit einbezogen werden.

Neben dieser Klärung der Fronten in Mittenheim ist Hauptansatzpunkt der Neuregelung, dass mit dem Ende der Druckerei Bruckmann 2015 der flächenmäßig größte Betrieb stillgelegt wurde, der auch den meisten Lärm verursacht hat. Jetzt kann über die Lärmkontingente und nötigenfalls auch eine innere Erschließung des Gewerbegebiets neu nachgedacht werden. Bislang sind alle Grundstücke nur von der Gewerbestraße parallel zur Mittenheimer Straße erschlossen, alle weiteren Infrastrukturmaßnahmen sind dann auf den jeweiligen Grundstücken individuell geregelt.

Die Grünen hatten nach dem Ende der Druckerei im Gemeinderat sofort die Überarbeitung des Bebauungsplans gefordert, was aber bisher im Rathaus ignoriert worden war. Die Neufassung soll nun auch Einzelhandelsbetriebe kategorisch ausschließen, die nach den Leitlinien der Gemeinde zum Schutz des Ortskerns nicht zulässig sind, und Beherbergungsbetriebe untersagen. Das Quartier soll vielmehr laut der Definition des Aufstellungsbeschlusses "produzierendem Gewerbe und dem vorhandenen Einzelhandel vorbehalten bleiben".

Die Situation in Mittenheim werde "eine intensive lärmtechnische Auseinandersetzung und entsprechende Schallschutzmaßnahmen erfordern", erwartet das Gemeindebauamt. Dort sollen neben passiven Schallschutzmaßnahmen und der Festsetzung von Lärmkontingenten auch aktive Schallschutzmaßnahmen geprüft und nötigenfalls umgesetzt werden. Dies solle "der langfristigen Sicherung der gewerblichen Nutzung dienen und ein verträgliches Miteinander zur benachbarten vorhandenen Nutzung sicherstellen".

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