Oberschleißheim:Höheres Baurecht

Gemeinde ändert Vorgaben für einzelnes Grundstück

Die Idylle wird nun doch zumindest angekratzt. Nachdem sich der Oberschleißheimer Gemeinderat vor Jahresfrist entschieden dagegen ausgesprochen hatte, im Bebauungsplan für die Dr.-Hofmeister-Straße generell ein höheres Baurecht auszuweisen, wurde nun für ein einzelnes Grundstück eine Änderung beschlossen. Auf der Parzelle waren bisher 150 Quadratmeter Grundfläche zulässig. Der Anbauwunsch der Eigentümer würde dieses Limit um 64 Quadratmeter überschreiten. Inklusive einer ebenfalls beantragten Unterkellerung unter der Terrasse würde das Baulimit dann sogar um 90 Quadratmeter überschritten. Als der Antrag Ende 2014 zum ersten Mal auf dem Tisch lag, wollte ihn der Bauausschuss des Gemeinderates nicht akzeptieren, ohne dass wegen des Volumens der Änderungen der Bebauungsplan geändert würde. Nach einer Analyse der Änderungsmöglichkeiten und massiven Anliegerprotesten gegen eine flächendeckende Nachverdichtung wurde eine Neufassung des Bebauungsplans verworfen. Die lockere Wohnsiedlung mit ihren Vorgärten solle diesen Charakter beibehalten, so der Tenor. Daraufhin sollte über den Antrag über eine Einzelfallentscheidung und Ausnahmeregelungen entschieden werden. Das hat das Landratsamt untersagt. Nach einer Zustimmung durch den Oberschleißheimer Ausschuss im Februar hat die Kreisbehörde im Juni die Billigung verworfen und doch wieder eine grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans gefordert, wie sie vor zwei Jahren im Ausschuss auch schon vorgelegen hatte.

Nun verständigte man sich einstimmig auf eine Änderung, die nur das betroffene Grundstück umfasst und dort das Baurecht um mehr als 50 Prozent erhöht. Bürgermeister Christian Kuchlbauer (Freie Wähler) sagt, es sei "alles richtig gelaufen". Den Bauwunsch über eine Ausnahmeregelung freizugeben, was ihn rückblickend um Monate verzögert hat, habe man versuchen können, die Forderung des Landratsamtes nach einer Bebauungsplanänderung sei "eine Abwägungssache".

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