Oberschleißheim:Fester Platz für Gartenhäusl

Vernünftige Bauleitplanung soll stets den Spagat zwischen den individuellen Ansprüchen des einzelnen Bauherrn und Interessen der Allgemeinheit austarieren. Im Neubaugebiet an der Hirschplanallee hatte das Oberschleißheimer Rathaus als einen Schwerpunkt öffentlichen Interesses die großzügige Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer gesehen, verbunden mit der optischen Aufwertung. So wurde, durchaus unüblich, jedem Grundstück explizit sein potenzieller Standort für ein Gartenhäuschen zugewiesen; in der Summe über das gesamte Quartier sollte eine aufgelockerte Verteilung entstehen, damit Außenstehende oder Nachbarn nicht "an Gartengeräteschluchten vorbeiradeln müssen", wie Bauamtsleiter Josef Schartel illustrierte.

Erwartbar, dass ein exakt limitiertes Baufenster für Gartenhäuschen Ausnahmewünsche provoziert; über den ersten hatte zum Frühjahrsstart nun der Bauausschuss zu befinden. Eine Familie an der Klosterwiese möchte in dem Häuschen ihre Fahrräder abstellen und das sollte doch tunlichst zwischen Hauseingang und Radweg geschehen und nicht am anderen Ende des Gartens. Zudem ist der Südgarten nicht üppig ausgefallen und würde durch ein Häuschen weiter reduziert, während der schmale Streifen entlang der östlichen Hausfront für einen Schuppen prädestiniert schien. Eine absolute Kalamität artikulierten die Räte; Verständnis fanden beide Sichtweisen. Weil aber entschieden werden musste, setzte sich das Festhalten am Leitplan mit 7:6 Stimmen durch, das Gartenhäuschen darf nicht am Wunschstellplatz errichtet werden, sondern nur gemäß der Vorschrift.

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