Oberhaching/Taufkirchen:Landschaftsschutz auf der Kippe

Taufkirchen, Potzham, Landschaftsschutzgebiet am Hachinger Bach,

Nur eine Wiese oder eine schützenswerte Hangkante? Am Hachinger Tal scheiden sich die Geister.

(Foto: Angelika Bardehle)

Der Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit den Klagen von 17 Grundbesitzern, die das Hachinger Tal nicht für schützenswert halten. Im Mittelpunkt steht dabei der Verlauf einer Hangkante.

Von Iris Hilberth, Oberhaching/Taufkirchen

Das Landschaftsschutzgebiet Hachinger Tal ist bereits seit Jahrzehnten ein äußerst umstrittenes Konstrukt. In den Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen hatte zäher Widerstand gegen eine solche Verordnung zum Schutze des Hachinger Talraums und seiner Hangkanten lange verzögert. 2014 rang sich schließlich der Kreistag dazu durch, dieses Urstromtal der Isar unter Schutz zu stellen. Doch damit war der Streit nicht beigelegt, er fand am Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof München eine Fortsetzung: 17 Grundstücksbesitzer haben gegen den Landkreis auf Unwirksamkeit der Verordnung geklagt. Es gilt zu prüfen, ob das Gebiet überhaupt schutzwürdig und schutzbedürftig ist. Die Kläger sind davon überzeugt, dass sie in ihren Eigentumsrechten unverhältnismäßig betroffen sind.

Dass diese Fragen wohl nicht ganz einfach zu beantworten sind, zeigte sich an diesem langen Verhandlungstag vor allem auch daran, wie detailliert das Gericht dieses etwa 193 Hektar große Gebiet zwischen Taufkirchen und Oberhaching unter die Lupe nahm. Der mündlichen Verhandlung vorausgegangen war bereits ein Ortstermin im Hachinger Tal. Im Gerichtssaal nun beugten die Vertreter des Landratsamts und die Anwälte der Kläger ihre Köpfe immer und immer wieder über eine Vielzahl von Karten, aus denen ersichtlich sein soll, wo genau die schützenswerte Hangkante verläuft, welche Teile des Gebiets besonders heikel sind und welche Wege von wem genutzt werden dürfen.

Die Landwirte versichern, sie wollen das Tal ebenfalls erhalten

Taufkirchen, Potzham, Landschaftsschutzgebiet am Hachinger Bach,

Die Biotope am Hachinger Bach würden eh geschützt, sagen die Gegner der Verordnung.

(Foto: Angelika Bardehle)

Die Grundstücksbesitzer, darunter einige Landwirte, sind ebenso wie die CSU im Kreistag der Meinung, eine solche Verordnung brauche es nicht. "Wir sind doch nicht die Bedroher der Landschaft, wir sind die Schützer", sagte am Rande der Verhandlung Brigitte Koch aus Taufkirchen. Nachbarin Hildegard Riedmaier pflichtete ihr bei: "Der Landwirtschaft ist es gelungen, seit der Eiszeit den Randringperlmutterfalter bei uns zu schützen. Jetzt ist er eher durch die Hunde gefährdet", findet sie. "Das ist immer freiwillig geschehen", betont Paul Haberl. Es sei Konsens aller Eigentümer, dass nichts verändert werde und am Hachinger Bach die Biotope geschützt würden. "Jetzt wird dieses Goodwill mit Füßen getreten." Bauen wollten sie alle an diesen Stellen nicht, sagen die Kläger. Es gehe vielmehr darum, dass sie durch das Landschaftsschutzgebiet für alles eine Ausnahmegenehmigung bräuchten. "Allein wenn ich ein Schild aufstellen will, kostet mich das was", so Riedmaier.

Nun hatte es in der Vergangenheit aber durchaus Bestrebungen gegeben, diesen nun geschützten Talraum zu bebauen. Auf diese "Begehrlichkeiten" beruft sich auch das Landratsamt. Um das Gebiet genau einzugrenzen, brachte Stephan Schwarz vom Landratsamt zur Verhandlung eine Karte aus dem Jahr 1809 mit, die den "ursprünglichen Verlauf der Hangkante" zeigen soll. Die Gegenseite überzeugt das wenig. "Der historische Exkurs ist interessant, mit der Realität hat das aber nichts zu tun", fand Rechtsanwalt Herbert Kaltenegger. Den Antrag, einen Geologen als Sachverständigen hinzuzuziehen, der prüfen möge, ob die jetzige Hangkante nun echt sei oder von Menschen später erst durch Aufschüttung entstand, lehnte das Gericht ab. Die Vorsitzende Richterin Theresia Koch sah es als wahr an, dass in dem südlichsten Zipfel des Gebiets die historische Hangkante tatsächlich nicht mehr vorhanden ist.

Ein Quadratmeter nach dem anderen wurde von den Anwälten auf den Prüfstand gestellt. Hier die Autobahn A 995, die zum Schutzgebiet gehöre, dort die Tölzer Straße, die teilweise herausgenommen wurde. Hier Bebauungsinseln, die herausgenommen wurden, und dort die Hofstelle Pötting, die drin blieb. Da werde mit zweierlei Maß gemessen, finden die Anwälte. "Die Schutzgebietsbegrenzung ist willkürlich und nicht nachvollziehbar", ist Anwalt Kaltenegger überzeugt. Ebenso kritisierte er die Differenzierung von Nutzpflanzen in dem Regelwerk. Raps darf zum Beispiel angebaut werden, Miscanthus jedoch nicht.

Dem Landratsamt hingegen war vor allem der "funktionale Zusammenhang der dortigen Gebiete" wichtig, so Schwarz. Es gehe um das ursprüngliche Tal als sinnvolles Ganzes und den Erhalt des Talraums, der in unterschiedlicher Weise in Anspruch genommen wird. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: