Oberhachinger Einheimischenmodell:60-Jährige mit junger Familie

Oberhachinger Einheimischenmodell: Auf den freien Flächen am Forstweg in Oberhaching sollen Häuser für Einheimische entstehen.

Auf den freien Flächen am Forstweg in Oberhaching sollen Häuser für Einheimische entstehen.

(Foto: Claus Schunk)

Die Gemeinde Oberhaching legt die Kriterien für das Einheimischenmodell fest. Für die Reihenhäuser können sich aktuelle oder ehemalige Einwohner mit mindestens einem Kind bewerben, beim Alter ist man großzügig.

Von Iris Hilberth, Oberhaching

Wohnen wird immer teurer. Das bestätigt erneut der am Montag vorgelegte Marktbericht des Immobilienverbands Deutschland: "Der seit 2009 andauernder Preisanstieg bei Wohnimmobilien setzt sich im Herbst 2016 weiter fort. Besonders in den bayrischen Großstädten ist der Immobilienmarkt im Dauerboom", sagte Institutsleiter Stephan Kippes auf einer Pressekonferenz. Konkret bedeutet das: Die Kaufpreise für neu errichtete Doppelhaushälften sind seit diesem Frühjahr noch einmal um 4,7 Prozent gestiegen, für Reihenhäuser um 3,3 Prozent. Junge Familien können sich das oft nicht mehr leisten, daher steuert die Gemeinde Oberhaching mit ihrem Einheimischenmodell im Baugebiet Forstweg/Am Neuen Weg entgegen, und bietet ausschließlich jungen Familien an, sich hier zu günstigeren Konditionen ein Eigenheim zu schaffen. Die Bewerbungsphase für die 14 Doppelhaushälften ist beendet, 80 Interessenten hatten ihre Unterlagen eingereicht. Jetzt hat der Gemeinderat den Kriterienkatalog für die 19 Reihenhäuser beschlossen.

Bis zum 21. Gburtstag zählt man als Kind

Wer bei der Vergabe der begehrten Immobilien zum Zuge kommen will, muss zahlreiche Bedingungen erfüllen und genaue Nachweise erbringen. Zu den Zulassungskriterien zählt nicht nur die Ortsansässigkeit sondern auch die Anzahl der Kinder. Mindestens ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ist Voraussetzung, um am Oberhachinger Einheimischenmodell teilzunehmen. Bei der Punktevergabe gibt es eine Staffelung nach dem Alter, mit kleinen Kindern oder Babybauch liegt man am besten im Rennen. Stichtag ist der 1. Oktober 2016. Bis zu diesem Datum ärztlich nachgewiesene Schwangerschaften werden wie Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit 100 Punkten bewertet. Die Bewerber selbst müssen mindestens 21 Jahre und dürfen höchstens 60 Jahre alt sein.

Ob man auch tatsächlich als einheimisch gilt, darüber entscheidet wie schon bei der Vergabe der Doppelhausparzellen die Dauer der Ortsansässigkeit. Wer entweder seit zehn Jahren ununterbrochen hauptberuflich in Oberhaching tätig ist oder seit fünf Jahren ohne Unterbrechung seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat oder gehabt hat, kann seine Unterlagen einreichen. Ein Wegzug darf nicht länger als sieben Jahre her sein. Wer vor dem 1. Oktober 2009 aus Oberhaching weggezogen ist und nach dem 1. Oktober 2016 noch außerhalb gewohnt hat, kommt bei der Vergabe nicht zum Zug.

Wenn sich maßgebliche Umstände ändern, müssen die Familien das melden

Die Einkommensgrenze der Bewerberhaushalte liegt bei 100 000 Euro im Jahr, das Vermögen darf maximal 350 000 Euro betragen. Zwar dürfen die Teilnehmer am Einheimischenmodell Wohnungen oder Baugrundstücke besitzen, doch dürfen die sich nicht im Großraum München bis hin nach Starnberg und Miesbach befinden. Bewerber, die dort eine Wohnung besitzen, die aber nicht groß genug für die Familie ist, müssen sich verpflichten, diese zu verkaufen, wollen sie ein Grundstück im Einheimischenmodell erwerben.

Ändern sich nun vor Abschluss des Kaufvertrags die "maßgeblichen Umstände", erbt man etwa plötzlich das Häuschen der Oma oder die Schwangerschaft endet mit einer Fehlgeburt, ist die Gemeinde "unverzüglich" zu informieren. Ansonsten behält diese sich vor, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Eine Informationsveranstaltung für interessierte Einheimische plant die Gemeinden am 11. Januar, im März oder April soll die Vergabe erfolgen.

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