Unterkünfte:Oberhaching verlangt Parkplätze für Flüchtlinge

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Im ländlich geprägten Oberhaching will der Freistaat ein Haus für anerkannte Flüchtlinge bauen. (Foto: Angelika Bardehle)
  • Der Freistaat will in Oberhaching ein Wohnhaus für 24 Flüchtlinge bauen.
  • Die Umsetzung der Pläne gestaltet sich aber wegen der restriktiven Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde sowie der Stellplatzsatzung als schwierig.

Von Iris Hilberth, Oberhaching

Der Freistaat Bayern plant in Oberhaching den Bau eines Wohnhauses für anerkannte Flüchtlinge. 24 Personen sollen in dem Gebäude in der Linienstraße in sechs "Kleinstwohnungen" mit jeweils etwa 42 Quadratmetern unterkommen. Das Bauvorhaben resultiert aus dem im vergangenen Herbst zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft vereinbarten "Wohnungspakt Bayern".

Mit diesem Förderprogramm sollen in Bayern bis 2019 insgesamt 28 000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. 70 Millionen Euro stellt der Freistaat allein für ein Sofortprogramm zur Verfügung, bei dem er selbst plant und baut.

In Oberhaching ist die Umsetzung der Pläne aber nicht ganz einfach, denn die restriktive Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde sowie die Stellplatzsatzung können auch für dieses Sofortprogramm nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Es handelt sich nämlich nicht wie bei der Traglufthalle oder den Feel-Home-Häusern um eine vorübergehende Nutzung, sondern um ein dauerhaftes staatliches Gebäude, in dem der Freistaat Bayern Menschen unterbringt, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Bleibe finden.

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:Weg mit den Stellplatzverordnungen

Der Freistaat will in Oberhaching ein Haus für anerkannte Flüchtlinge bauen. Und was ist die größte Sorge der Gemeinderäte? Parkplätze.

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Bürgermeister Stefan Schelle (CSU) und die Mitglieder des Bauausschusses hat das am Dienstagabend in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause in die Bredouille gebracht. Sie befürchten nämlich, dass sie eine Abweichung von der Bauvorschrift in diesem einen Fall gegenüber anderen Bauwerbern in Oberhaching nicht plausibel vermitteln können. Vor allem dann nicht, wenn irgendwann das Wohngebäude nicht mehr für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge genutzt und vielleicht sogar umgebaut wird. Zwar sieht das Staatliche Bauamt Freising derzeit in der Nutzungsdauer einen Zeitraum von zehn Jahren vor, "doch das macht der Freistaat quasi mit sich selbst aus", sagte Schelle.

Geplant ist ein nicht unterkellertes Haus mit etwa 19 Metern Länge, 8,25 Metern Breite und sechs Metern Höhe. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze soll ein Nebengebäude für Abstellflächen entstehen, auch ein Anbau für Kinderwagen und Technik ist vorgesehen. Soweit ist für die Gemeinde Oberhaching alles im grünen Bereich. Verputzte Fassade mit Holzverkleidung und flachgeneigtes Pultdach stimmen Verwaltung und Kommunalpolitiker zufrieden, denn "die Gestaltung stimmt mit den Vorgaben der Ortsbausatzung überein", wie die Bauverwaltung feststellt.

Mit der geplanten "Blecheindeckung" wird es dann schon schwierig. Laut Oberhachinger Bauvorschrift sind nämlich bei geneigten Dächern "Pfannendeckungen mit dem Erscheinungsbild von roten Tonziegeln" zu verwenden. Nur in "begründeten Einzelfällen" könnten hiervon abweichende Farbtöne beziehungsweise Eindeckungsmaterialien zugelassen werden.

Schwarze Ziegel müssen nachträglich rot gestrichen werden

Wie streng die Gemeinde das handhabt, hat schon mancher Bauherr erfahren müssen, der sein Dach etwa mit schwarzen statt roten Ziegeln gedeckt hatte und dann per Gerichtsbeschluss dazu verdonnert wurde, das fertige Dach wieder abzudecken oder zumindest die Ziegel nachträglich rot zu streichen. Auch im Falle des vom Freistaat geplanten Blechdachs in der Linienstraße gibt es von Bauamtsleiter Gerhard Jäger eine klare Ansage: "Wir verfahren nach der örtlichen Bauvorschrift. Ganz einfach."

Weitaus schwieriger ist die Handhabung mit der Stellplatzsatzung. Normalerweise wären für sechs Wohnungen neun Stellplätze nachzuweisen. Es sind aber nur fünf vorgesehen, was man im Oberhachinger Rathaus grundsätzlich in Ordnung findet, weil sich das mit den "Kleinstwohnungen" begründen lässt. Zwar teilen die Gemeinderatsmitglieder die Auffassung, dass sich die Leute, die hier unterkommen, vermutlich eh kein Auto leisten können. Doch fragt man sich, ob das in Zukunft weiter bei dieser Nutzung bleibt und ob nicht auch andere Bauwerber ähnlich reduzierte Stellplatzschlüssel begehren. "Das fliegt uns irgendwann um die Ohren", befürchtet Josef Ertl von der CSU.

So entstand die Idee, eine der Wohnungen in einen gemeinsamen Sozialraum für die Bewohner umzuplanen, da man in den Feel-Home-Unterkünften an verschiedenen Standorten in der Gemeinde gute Erfahrung damit gemacht hat und gleichzeitig die geringere Stellplatzanzahl rechtfertigen könnte. Allerdings kann die Gemeinde dies planerisch nicht verlangen, sondern dem Freistaat nur vorschlagen. Auch will Oberhaching versuchen, ihr Einverständnis mit der Reduzierung der Stellplätze an die Nutzung des Gebäudes für anerkannte Flüchtlinge zu knüpfen und damit gegebenenfalls nur befristet auszusprechen.

© SZ vom 04.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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