Neue Fördermöglichkeit:Mein Haus, mein Garten, meine Lärmschutzwand

Neue Fördermöglichkeit: Wer sich mit Lärmschutzwänden oder Schallschutzfenstern ein wenig Ruhe erkaufen möchte, kann auf finanzielle Unterstützung des Kreises hoffen.

Wer sich mit Lärmschutzwänden oder Schallschutzfenstern ein wenig Ruhe erkaufen möchte, kann auf finanzielle Unterstützung des Kreises hoffen.

(Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Der Landkreis gewährt neuerdings Privatleuten Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen.

Von Stefan Galler, Landkreis

Mehr als sieben Monate ist es her, dass der Landkreis München eine Richtlinie verabschiedet hat, die eine Förderung privater Maßnahmen zur Bekämpfung von Straßenlärm ermöglicht. Unterstützt werden sollen insbesondere Bereiche an Kreisstraßen, an denen der Landkreis selbst keine Möglichkeit hat, der Belästigung durch vorbeifahrende Kraftfahrzeuge entgegenzuwirken. Dabei geht es nicht nur um passive Einrichtungen wie Fenster und Lüftungen, sondern explizit auch um aktive Schutzmaßnahmen wie Wände oder Erdwälle. Förderberechtigt sind Privatpersonen, deren Eigentum auf Landkreisgebiet liegt.

Mittlerweile sind die ersten Förderanträge beim Landratsamt eingegangen, das berichtete der Leiter des Fachbereichs "Tiefbau" im Landratsamt, Matthäus Kirschenhofer, am Dienstagnachmittag im Ausschuss für Bauen und Schulen. "Vier Anträge auf Förderung sind eingegangen, davon wurde einer abgelehnt, weil er sich auf eine Staatsstraße bezog", sagte Kirschenhofer. "Da müsste sich der Antragsteller an das staatliche Bauamt wenden, auch dort bestehen Fördermöglichkeiten." Bei den anderen drei Maßnahmen steht dagegen einer Unterstützung durch den Landkreis nichts im Wege: Der Ausschuss stimmte allen drei einstimmig zu.

Drei der vier Anträge kommen aus Planegg

Landrat Christoph Göbel (CSU) nahm die Ausführungen seines Fachbereichsleiters zufrieden zur Kenntnis. Es sei "absolut positiv", dass nun erstmals Landkreisbürger diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätten, sagte der Landrat. Auffällig ist indes, dass drei der insgesamt vier Anträge aus der Gemeinde Planegg kommen: So möchte einer der Immobilienbesitzer an der Kreisstraße M 21 eine 35 Meter lange und 3,80 Meter hohe Lärmschutzwand errichten.

Der in den vom Kreistag verabschiedeten Richtlinien angegebene Grenzwert für eine mögliche Förderung von 59 Dezibel nachts ist an jener Stelle überschritten, sodass der Landkreis seine Unterstützung zusagte. Insgesamt liegen die Kosten bei 102 351,13 Euro. Da der Fördersatz für Lärmschutzwände 150 Euro pro Quadratmeter beträgt, wird sich der Landkreis mit 19 950 Euro beteiligen. Auf den Hausbesitzer entfallen also mehr als 80 000 Euro. Bis zur Bewilligung steht allerdings noch ein Gutachten aus.

Anders verhält es sich bei einer Lärmschutzwand, die ebenfalls in Planegg und ebenfalls an der Kreisstraße M 21 entstehen soll. Sie wird auf 23 Metern Länge errichtet, inklusive Fundament erreicht sie eine Höhe von drei Metern. Die vom Antragsteller nachgewiesenen Kosten belaufen sich auf 11 612,73 Euro, der Kreis beteiligt sich mit 7465,50 Euro an der Investition.

Darüber hinaus gebe es "einen kleinen Antrag aus Grasbrunn", wie Kirschenhofer sagte. Ein Immobilienbesitzer, dessen Haus an der Kreisstraße M 25 liegt, möchte an zwölf Fenstern und zwei Balkontüren spezielle Dichtungen zur Lärmreduzierung einbauen - das kostet 1237,60 Euro. Vom Landkreis gibt es 309,40 Euro an Zuschuss.

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