Neubiberg:Umzug unnötig

Vieles spricht für bisherigen Standort des Seniorenzentrums

Von Daniela Bode, Neubiberg

Es kann gut sein, dass auch das neue Seniorenzentrum in Neubiberg wieder am jetzigen Standort an der Hauptstraße 12 stehen wird. Die Bewertung der vier zur Debatte stehenden Grundstücke nach zehn vom Gemeinderat festgelegten Kriterien hat ergeben, dass der bisherige Standort sich am besten für diese Einrichtung eignet. Der Planungs- und Umweltausschuss hat als Empfehlung an den Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Grundstück an der Hauptstraße noch weiter zu prüfen.

Im Rennen um den besten Platz für das Seniorenzentrum sind neben dem Areal an der Hauptstraße 12 noch die Grundstücke an der Schopenhauerstraße 5 bis 7, an der Tannenstraße 3 bis 5 sowie an der Wittelsbacherstraße 1. Die Verwaltung hat die Grundstücke nach dem Kriterienkatalog, der baulich-räumliche Anforderungen nennt, unter die Lupe genommen. Demnach soll das Grundstück eine ausreichende Größe für Gebäude und Freibereich haben, es soll zentral liegen, sodass die älteren Menschen ins Ortsgeschehen integriert sind. Um die Erreichbarkeit zu garantieren, sollten sich die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs in zumutbarer Laufentfernung befinden. Auch das Baurecht sollte untersucht werden.

Bei der Überprüfung ergab sich, dass das jetzige Grundstück des Seniorentrums fast alle Anforderungen ideal oder gut erfüllen würde. So ist die nächste Bushaltestelle nur 125 Meter entfernt. Es liegt zentral, Baurecht ist gegeben. Einzige Einschränkung: Die Größe reicht zwar für Gebäude und Freifläche aus, es könnte aber wahrscheinlich nicht eingeschossig verwirklicht werden, wie das angedacht war. Die anderen drei Grundstücke erfüllen derweil viele Anforderungen nicht oder nur bedingt. In einem Seniorenbürgergespräch konnten die Senioren die Kriterien gewichten. Dabei stellte sich heraus, dass die Kriterien Zentralität und Erreichbarkeit den Neubibergern besonders am Herzen liegen. Auch danach ist das Grundstück an der Hauptstraße 12 am besten geeignet.

Im Planungsausschuss begrüßten die Gemeinderäte die übersichtliche Überprüfung der Grundstücke anhand der Kriterien. Rückfragen gab es aber auch. Michael Jäger (CSU) wollte wissen, ob eine Modernisierung möglich oder ein Neubau nötig sei. Laut Bürgermeister Günter Heyland von Neubibergs Freien Wählern muss das erst geprüft werden. Die Grenze für eine Modernisierung sei erreicht, wenn sie mehr als 80 Prozent eines Neubaus kosten würde. Vom Baurecht her könnte ein Stockwerk höher gebaut werden als es heute ist.

Kilian Körner (Grüne), dessen Fraktion sich stets für einen Neubau an der Schopenhauerstraße ausgesprochen hatte, wollte das Argument der mangelnden Zentralität für diesen Standort nicht gelten lassen. "Von der Lage her sind alle vier in Neubiberg sehr zentral, die Schopenhauerstraße ist außerdem deutlich ruhiger als die Hauptstraße", sagte er. Bauamtsleiter Christian Einzmann stellte aber klar, dass es bei der Zentralität nicht darum gehe, wie zentral das Areal im Ort ist, sondern ob die Lage die Integration ältere Menschen im Ort signalisiere. Das sei eben nicht der Fall.

Elisabeth Stettmeier (Freie Wähler) fand es "für jeden überzeugend, dass die Hauptstraße positiv heraussticht". Die Schopenhauerstraße dagegen sei prädestiniert für andere Senioreneinrichtungen. Denn die Gemeinde will auch eine Tagespflege, seniorengerechte Wohnungen und eine Demenz-WG schaffen. Die Gemeinderäte einigten sich darauf, dass das Grundstück an der Hauptstraße genauer geprüft werden soll, etwa in der Hinsicht ob ein Neubau oder eine Modernisierung wirtschaftlicher ist. Sollten bei der Prüfung Kosten herauskommen, die die Möglichkeiten der Gemeinde übersteigen, muss neu überlegt werden.

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