Flüchtlinge:Neubiberg muss Grundstück melden

Im Streit um die Unterbringung von Flüchtlingen gibt das Landratsamt Bürgermeister Heyland nur teilweise Recht

Von Daniela Bode, Neubiberg

Im Streit um Unterkünfte für Asylbewerber hat Neubibergs Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) zum Teil Recht behalten. Zum Teil muss er aber einlenken. Es geht um Gemeinderatsbeschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen, die auf einen gemeinsamen Antrag von CSU, Grünen/ÖDP und dem Vertreter der Studentenvereinigung USU zurückgehen. Heyland hatte sie vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen lassen, weil er sie für rechtswidrig hält.

Bei dem Beschluss, dass dem Landratsamt eine gemeindliche Wohnung in der Wittelsbacher Straße 1 anzubieten sei, teilt das Landratsamt die Auffassung des Bürgermeisters. Es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das dem ersten Bürgermeister obliege, berichtete der Bürgermeister am Montagabend dem Gemeinderat. Das Gremium muss den Beschluss daher in einer nächsten Sitzung aufheben. Da die Räume von der Volksbühne Neubiberg/Ottobrunn genutzt werden, hatte es im Gremium auch eine Diskussion um einen Verdrängungswettbewerb gegeben.

Der Gemeinderat hatte zudem beschlossen, dem Landratsamt das Wiesengrundstück südlich des alten Feuerwehrhauses zu melden und um die Überprüfung der Eignung als Standort für eine Sammelunterkunft zu bitten. Diese Entscheidung hält das Landratsamt nicht für rechtswidrig. Die Verwaltung wird das Grundstück der Behörde daher melden und um Überprüfung der Eignung bitten. Die Begründung der Rechtsaufsicht: Zwar nutzt die Arbeiterwohlfahrt das Areal für die Mittagsbetreuung und kann die Trägervereinbarung frühestens zum 31. August 2018 gekündigt werden. Doch das begründet, anders als Heyland das beurteilte, nach Ansicht des Landratsamts keine Rechtswidrigkeit und führt auch nicht dazu, dass der Beschluss nicht vollzogen werden kann. Denn er beauftragt lediglich die Verwaltung, das Grundstück zu melden und auf Eignung zu überprüfen. Bei der Meldung wäre die Vereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt vorzulegen.

Mit der Mehrheit von CSU, Grünen/ÖDP und dem Vertreter der Studentenvereinigung hatte das Gremium zudem entschieden, dass es dem Gemeinderat gemeldet werden müsse, wenn eine der 71 gemeindlichen Wohnungen frei werde. Diese müsse dann dem Landratsamt als Unterkunft für Flüchtlinge angeboten werden. Auch diese Entscheidung hatte der Bürgermeister beanstandet, da es sich um eine laufende Angelegenheit handle. Den Beschluss hatte der Gemeinderat schon Ende März wieder aufgehoben.

Mit seiner Ankündigung in einer Sitzung im Februar, die beanstandeten Beschlüsse nicht umzusetzen, hatte Bürgermeister Heyland eine Debatte um sein Demokratieverständnis entfacht. Sie ist zwar viel leiser geworden, doch manchmal flackert sie wieder auf. So kritisierte Thomas Pardeller (CSU) unter "Anfragen und Verschiedenes" ein Schreiben der Freien Wähler zum Thema Asylbewerberunterbringung, das in einem öffentlichen Schaukasten hängt. Es ist mit "Aktuelles aus dem Gemeinderat" überschrieben. Darin heißt es unter anderem: "CSU, Grüne und USU sind gegen Gemeinschaftsunterkünfte und versuchen zu erzwingen, den Wohnungsmangel in der Art zu lösen, dass Neubiberger bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen und Grundstücken benachteiligt werden." Er sei "etwas überrascht" und "etwas verärgert", sagte Pardeller. Es würden Gemeinderatsbeschlüsse falsch dargestellt. Es sei schade, dass Heyland "sich an so einer Parteipolitik" beteilige. Heyland wollte sich dazu nicht äußern und verwies Pardeller, der später gekommen war, auf seinen Bericht zu den beanstandeten Beschlüssen.

Freie-Wähler-Gemeinderat Thomas Felber verteidigte das Schreiben: "Jeder kann doch seine politische Meinung mitteilen. Der Schaukasten ist ein Sprachrohr für uns, was unser Empfinden zu dem Thema ist." Dass jeder seine Meinung haben könne, dem pflichtete Jürgen Leinweber (Grüne) bei. "Aber bei der Wahrheit sollte man bleiben", sagte er. Dass sie gegen Sammelunterkünfte seien, stimme nicht.

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