Neubiberg:Der Bürgermeister muss entscheiden

Landratsamt kippt Regelung zum Sitzungsende

Theoretisch können Sitzungen des Neubiberger Gemeinderats nun wieder bis nach Mitternacht dauern. Den Passus in der Geschäftsordnung der Gemeinde, wonach Sitzungen spätestens um 23 Uhr enden und nur in Ausnahmefällen durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit eine Verlängerung beschlossen werden kann, hat der Gemeinderat vor kurzem aufgehoben. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hatte die Regelung mit der Zwei-Drittel-Mehrheit beanstandet und für unzulässig erklärt. Als Begründung führte sie laut Unterlagen der Rathausverwaltung an, dass der Gemeinderat damit unzulässig in den originären Aufgabenbereich des Bürgermeisters eingreift. Seine Rechte und Pflichten seien nicht übertragbar. Der Bürgermeister könne sich aber an einer unverbindlichen Empfehlung des Gemeinderats zum Sitzungsende orientieren.

Der Gemeinderat hat zudem einen gesonderten Beschluss gefasst, in dem Bürgermeister Günter Heyland von den örtlichen Freien Wählern gebeten wird, das bisher praktizierte Sitzungsende von 23 Uhr weiterhin zu beachten. Heyland kündigte an, dass er nicht vorhabe, die Sitzungen unnötig in die Länge zu ziehen. Er betonte aber, dass er verpflichtet sei, die Sitzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortzuführen. Manchmal seien aber am nächsten Tag nicht genügend Gemeinderatsmitglieder verfügbar. Dann ergebe eine Unterbrechung der Sitzung wenig Sinn.

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