Neubiberg:Behörden verschärfen Auflagen bei Laubholzbock-Befall

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Hartnäckig und gefräßig: Der Asiatische Laubholzbockkäfer hat sich vor sieben Jahren im Münchner Osten festgesetzt.

(Foto: Landesanstalt für Landwirtschaft)

Wenn Spuren des Schädlings gefunden werden, müssen künftig im Umkreis von 100 Metern Bäume von acht weiteren Arten gefällt werden. Sanftere Formen der Bekämpfung werden nicht akzeptiert.

Von Daniela Bode, Neubiberg

Die Hoffnung, dass im Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer bald milder vorgegangen werden könnte als bisher, schwindet in Neubiberg immer mehr. "Es wird nicht leichter werden, sondern schwerer", sagte Bürgermeister Günter Heyland von Neubibergs Freien Wählern am Montag im Hauptausschuss. Grund für seine Aussage ist der nun rechtskräftige neue EU-Durchführungsbeschluss, nach dem Bäume von nicht mehr nur acht, sondern von insgesamt 16 Baumarten gefällt werden müssen, wenn sie im Umkreis von 100 Metern um ein befallenes Gehölz stehen.

Platane, Erle, Ulme, Linde und Buche stehen auf der Liste potenzieller Wirtsbäume

Der Beschluss nennt neben den bisher erfassten Arten Ahorn, Weide, Pappel, Birke, Esche, Kastanie, Baumhasel und Eberesche, die nur in Bayern bisher mit dem Käfer befallen war, nun auch Platane, Kuchenbaum, Erle, Linde, Ulme, Buche, Hainbuche und Seifenbaum als Wirtspflanzen, die abgeholzt werden müssen. Er gilt unmittelbar als nationales Recht, das heißt die ausführenden Behörden wie die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten müssen sich daran halten. Sie werden ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Der Beschluss gilt nicht rückwirkend; wo bereits gefällt wurde, müssen keine weiteren Bäume abgeholzt werden. Das Julius-Kühn-Institut wird die neue Regelung in seiner Leitlinie auch umsetzen.

Weitere Folge des neuen EU-Rechts ist, dass künftig schon Pflanzen mit einem Stammdurchmesser von einem Zentimeter und nicht wie bisher erst von zwei Zentimetern und dicker gefällt werden müssen. Zudem ist eine Anpflanzung der Wirtspflanzen in der Befallszone künftig verboten, bisher wurde nur empfohlen, das nicht zu tun. Zudem wird das Monitoring auf 29 Pflanzen ausgeweitet, die auf der europaweit geltenden Wirtspflanzenliste stehen. Auch werden sich die Dokumentations- und Berichtspflichten erhöhen. Für die Gemeinde Neubiberg dürfte das einen erhöhten finanziellen und personellen Aufwand bedeuten.

Vorsorgliche Fällungen gelten weiterhin als einzige Bekämpfungen

Eine Abkehr vom radikalen Abholzen ist nicht in Sicht: "Der EU-Durchführungsbeschluss ist deutlich strenger ausgefallen als gedacht. Die EU wird bei den ausführenden Unternehmen auch kontrollieren, ob er umgesetzt wird", sagte Bürgermeister Heyland. Zudem seien die Verantwortlichen felsenfest davon überzeugt, dass die Fällungen die einzige Methode seien, um den Käfer zu bekämpfen. Das sei bei der Fachtagung zur Bekämpfung des Schädlings, zu der die LfL am 21. Juli geladen hatte und bei der auch der neue EU-Beschluss Thema war, noch einmal deutlich geworden. Schlupflöcher oder Handlungsspielräume seien nicht zu erwarten.

"Wir in Neubiberg können nur hoffen, dass die Ergebnisse der aktuellen Fällungen möglichst gering ausfallen, dass nicht eine weitere Fällaktion resultiert", sagte Heyland. Derzeit findet die dritte Fällaktion statt, nachdem nach den Fällungen im Frühjahr 60 befallene Bäume festgestellt worden waren. Die Ergebnisse werden laut Bürgermeister Heyland etwa im August oder September erwartet.

Neben dem neuen EU-Recht muss sich die Gemeinde auch mit einer neuen Zuschusspraxis des Freistaats abfinden. Zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbocks hatte dieser der Kommune 100 000 Euro Zuschuss bewilligt. Idee des Gemeinderats war es, das Geld auch für betroffene Bürger zu verwenden. Das Gremium hatte deren finanzielle Entlastung beschlossen. Die Verwaltung ging nach Äußerungen unter anderem des Präsidenten der LfL davon aus, dass für über die 100 000 Euro hinausgehende Kosten weitere Zuschussanträge gestellt werden können, berichtete Geschäftsleiter Thomas Schinabeck. Das ist aber nicht so.

Für die Gemeinde Neubiberg wird es teuer

Die bisherige Förderung sei einmalig gewesen. Künftig würden nur noch Bekämpfungsmaßnahmen für Privatleute bezuschusst. Das sei bei einem Informationsgespräch im Landwirtschaftsministerium Mitte Juli erläutert worden, sagte Schinabeck. Für die Gemeinde Neubiberg bedeutet das, dass sie Kosten für Fällungen auf eigenen Grundstücken selbst tragen muss. Der Gemeinde sind bereits rund 180 000 Euro Kosten, darunter auch Personalkosten, entstanden. Dem gegenüber stehen die 100 000 Euro Zuschuss und weitere 50 000 Euro, die die Gemeinde vorsorglich eingeplant hat. Die Gemeinde hat daher momentan eine Lücke von weiteren 30 000 Euro abzudecken. Da die endgültigen Kosten noch nicht feststehen, bewilligte der Ausschuss nun dem Grunde nach überplanmäßige Ausgaben zur Alb-Bekämpfung.

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