Neubiberg:Abholzung vorerst abgewehrt

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Der parkähnliche Charakter des Areals soll erhalten werden. (Foto: Angelika Bardehle)

Bürgermeister erlässt Veränderungssperre für Areal am Neubiberger Rathausplatz

Von Daniela Bode, Neubiberg

Die Gemeinde Neubiberg hat einen Kahlschlag auf dem Grundstück des Medizinischen Versorgungszentrums am Rathausplatz 1 bis 3 zumindest vorerst verhindert. Um den Erhalt des parkähnlichen Charakters auf dem Areal zu sichern, hat Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) noch vor Weihnachten in einer Eilhandlung eine sogenannte Veränderungssperre erlassen. Das wurde in dieser Woche im Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Rathausverwaltung hatte erfahren, dass der Investor auf dem Grundstück am 29. Dezember 20 bis 40 Bäume fällen lassen wollte, was dieser auf Nachfrage der Gemeinde auch bestätigte. Eine Veränderungssperre kann erlassen werden, um zu verhindern, dass ein Bauherr während eines Bebauungsplanverfahrens vollendete Tatsachen schafft. Zwar konnte sich der Gemeinderat trotz vieler Diskussionen bisher nicht auf eine Variante verständigen, wie das Medizinische Versorgungszentrum und der Bereich rundherum neu gestaltet werden sollen. Es besteht aber noch immer der Beschluss, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Der Gemeinderat hatte als eines der Planungsziele den Erhalt des parkähnlichen Charakters auf dem Grundstück festgelegt. Die jüngste Bebauungsvariante des Investors, die er mittlerweile auch als Antrag auf Vorbescheid bei der Gemeinde eingereicht hat, sieht eine Sanierung des bestehenden Ärztehauses vor, wobei das Gebäude, das parallel zum Rathausanger liegt, abgerissen würde, sowie eine Doppelhausbebauung auf dem Rest des Grundstücks. Als Vorbereitung für diese Bebauung wollte er die vielen Bäume fällen lassen.

Ob sich der Gemeinderat doch noch auf einen Bebauungsplan einigen kann oder der Antrag des Investors aufgrund des bestehenden Baurechts umgesetzt wird, wird sich demnächst zeigen. Am 31. Januar befasst sich der Planungsausschuss wieder mit dem Bebauungsplan. Der Bauantrag wird im Bauausschuss am 21. Februar behandelt. Die Veränderungssperre läuft am 23. Februar aus.

© SZ vom 27.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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