Landkreis:Schwarz-gelbe Verwirrung

Lesezeit: 1 min

Das Landratsamt und die Kfz-Zulassungsstelle bauen ihre Internetauftritte und Serviceangebote aus

Von martin mühlfenzl, Landkreis

Angehende Führerscheinbesitzer wissen natürlich, was diese komischen Schilder zu bedeuten haben. Drei zweistellige Nummern übereinander auf gelbem Grund? Da kommt der schon etwas in die Jahre gekommene Autofahrer doch ins Grübeln. Ein eigenes baden-württembergisches Kennzeichen entsprechend den Landesfarben? Fans von Borussia Dortmund auf der Suche nach liegen gelassenen Punkten in München? Atomkraftgegner mit neuem Logo?

Ganz falsch. Braust ein Auto vorüber, das anstatt der gelben Sterne und des weißen "D" auf blauem Grund eben diese wunderliche Kombination aufweist, handelt es sich um ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen, auch Fünf-Tage-Nummernschild genannt. Das wurde schon mal gerne gebucht, um Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV zu absolvieren. Doch damit ist es jetzt vorbei, teilt das Landratsamt München ganz "aktuell" mit. Also: Seit 1. April dürften die Kurzzeitkennzeichen "ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen" verwendet werden, warnt die Behörde. Eine sogenannte Blankozuteilung ohne Fahrzeugdaten stellt die Kfz-Zulassungsstelle in Grasbrunn nicht mehr aus. Außerdem muss für die Zuteilung eines Fünf-Tage-Nummernschilds eine gültige Betriebserlaubnis vorgelegt werden - und die Hauptuntersuchung beziehungsweise die Sicherheitsprüfung darf nicht abgelaufen sein.

Das alles kann freilich auch auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-muenchen.de) nachgelesen werden. Das Amt bietet auch hier Hilfe und einen Wegweiser an: "in der Rubrik Auto und Verkehr".

Der Service, der dort mittlerweile angeboten wird, ist aber tatsächlich einer der moderneren Art; das Amt ist wirklich in der Neuzeit angekommen. Denn seit Januar schon, wird aktuell berichtet, können Autobesitzer "internetbasiert", sprich: online, eine "Außerbetriebsetzung" vornehmen. Die Übersetzung lautet konkret: Sie können Ihr Auto auch gerne vom heimischen PC aus abmelden. Sofern Sie im Neuland Internet schon angekommen sind. Und wo Sie sich informieren können? Unter der Rubrik Auto und Verkehr. Eh klar. Oder beim bein neuen "Bürgerserviceportal" der Zulassungsstelle.

Neu geregelt ist übrigens auch, dass Autobesitzer "seit Jahresbeginn" ihr Kfz-Kennzeichen bei Umzügen innerhalb Deutschlands mitnehmen können. Autofahrer dürfen ihr Kennzeichen also auch an einem anderen Wohnort behalten. Also, ihr richtiges. Nicht dieses komische, mit dem gelben Fleck am Rand, das nur Verwirrung stiftet und eh nur fünf Tage lang gültig ist.

© SZ vom 07.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: