Landkreis:München prüft Taxifahrer

Landkreis trifft Vereinbarung mit der Landeshauptstadt

Wer im Landkreis München ein Taxi fahren möchte, muss seine Ortskenntnisse neuerdings in einer Prüfung bei der Landeshauptstadt nachweisen. Wie das Landratsamt mitteilt, wird die sogenannte Ortskundeprüfung für Taxi- und gewerbsmäßige Mietwagenfahrer aus dem Landkreis seit 1. Juli von der Stadt München abgenommen. Der Nachweis ist vorgeschrieben, um Personen in Stadt und Landkreis befördern zu dürfen.

Bisher wurde die Prüfung für Taxifahrer aus dem Landkreis vom TÜV Süd abgenommen. Seit 1. Juli ist eine neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Landeshauptstadt in Kraft. Danach erfolgt die Ortskundeprüfung zentral durch die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München. Im Regelfall ist der Nachweis einmalig zu erbringen.

Die Prüfungsfragen beziehen sich wie bisher schwerpunktmäßig auf das Stadt- und Landkreisgebiet München sowie die Flughafenregion. Die Anmeldung zur Ortskundeprüfung erfolgt im Zuge der Antragstellung auf einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim Landratsamt München. Der Prüfauftrag wird danach an das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München gesendet. Dort können dann Prüftermine vereinbart werden. Die Prüfung selbst findet vorerst weiterhin in den Räumen des TÜV an der Rüdesheimer Straße 7 statt.

© SZ vom 13.07.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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