Landkreis:Kreis-FDP für Burka-Verbot

Antrag an den Bundesparteitag aus dem Landkreis

Der Kreisverband München Land der FDP hat auf seiner Klausurtagung unter anderem das Thema "Vollverschleierung" behandelt und dazu auch gleich einen Antrag zum FDP Bundesparteitag am 23. und 24.April in Berlin formuliert. Darin heißt es, der Bundesparteitag möge beschließen: "Die FDP fordert die Bundesregierung auf, sich wirksam für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die die Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit untersagt beziehungsweise eine Erkennbarkeit des Gesichtes im öffentlichen Raum fordert." In der Begründung heißt es, "nach unserer Wertevorstellung gehört es zur Menschenwürde, dass wir im sozialen Miteinander im öffentlichen Bereich unser Gesicht zeigen und dazu steht das Tragen einer Gesichtsverhüllung im eklatanten Widerspruch und ist daher mit unserer Verfassung nicht vereinbar." Ein Vollschleier mache außerdem die Identifikation von Personen unmöglich und stelle insofern ein Sicherheitsrisiko dar.

Das mögliche Gegenargument, dass das "Burka-Verbot" nicht menschenrechtskonform sei, widerlegt laut FDP die Erfahrung in Frankreich. Im Juli 2014 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass das französische "Burka-Verbot" menschenrechtskonform sei. Auch das Argument, dass die Zahl der Trägerinnen von Gesichtsverhüllungen (Burka und Niqab) in Deutschland minimal sei und vor allem zahlungskräftige Touristinnen aus Saudi Arabien beträfe, können das Tragen von diesen Gesichtsverhüllungen in unserem Land nicht legitimieren. "Das Argument, dass die Frauen sonst gar nicht mehr in die Öffentlichkeit dürften, legitimiert diese Kleidungsstücke in keinster Weise", so die Begründung des Antrags. "Im Gegenteil, es wäre erst Recht ein Argument diese Symbole der Unterdrückung in unserer Gesellschaft zu verbieten. Sie stellen eine deutliche visuelle Barriere gegen die Integration von Migranten dar."

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