Das Landratsamt hat für den gesamten Landkreis eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Die Behörde setzt damit eine Anordnung des bayerischen Umweltministeriums um, das mit dieser Maßnahme eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe im Freistaat verhindern will. Die Allgemeinverfügung gilt seit Montag und ist zunächst zeitlich nicht befristet. Die Stallpflicht gilt für gewerbsmäßige Geflügelhalter, Züchter und auch Privatpersonen. Laut Landratsamt ist im Landkreis München bisher kein Fall der Vogelgrippe bestätigt, die derzeit im Freistaat gehäuft auftritt.
Landkreis:Geflügel muss im Stall bleiben
© SZ vom 24.11.2016 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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