Kreissparkasse:Kommunen müssen Strafzinsen zahlen

Wegen der Geldmarktpolitik der EZB verlangt die Kreissparkasse auf öffentliche Einlagen von Februar an "Verwahrentgelte"

Von Stefan Galler, Landkreis

Die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten hat Auswirkungen auf Städte und Gemeinden: Die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg verlangt von Februar an von Kommunen auf große Guthaben Strafzinsen. Das heißt: Gemeinden, die bei der Sparkasse Geld auf dem Girokonto haben, müssen von nächster Woche an dafür zahlen, dass die Bank ihre Vermögen verwahrt. Grund ist, dass die Kreditinstitute ihrerseits bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Zinsen auf geparkte Gelder entrichten müssen.

In den Rathäusern reagiert man trotz der neuen Kosten gelassen: Da könne man halt nichts machen, lautet der Tenor. Die Kreissparkasse habe eben ihre Pflichten zu erfüllen. Deshalb nütze es nichts, sich aufzuregen. "Eines ist klar", sagt Markus Kasper, der die Finanzverwaltung des Landkreises München leitet: "Durch diese Neuregelung ist eine deutlich höhere Flexibilität gefragt." Grundsätzlich aber sei der Schritt der Kreissparkasse nicht überraschend: "Langfristig wird bei allen Banken eine Abgabe fällig werden, da bin ich ganz sicher", sagt der Kreiskämmerer.

In der offiziellen Ankündigung spricht die Kreissparkasse von einem "Verwahrentgelt", das sich folgendermaßen zusammensetzt: Zunächst wird für den Landkreis und jede Gemeinde errechnet, wie viel Geld im Laufe des Jahres 2015 durchschnittlich auf dem jeweiligen Girokonto lag. Das ist der sogenannte Freibetrag, den sich jede Kommune in Zukunft auf dem Verkehrskonto leisten kann, ohne dass Negativzinsen fällig werden. Sobald jedoch mehr Geld auf dem Konto liegt, wird - tagesgenau gerechnet - eine Abgabe von 0,4 Prozent für diesen Mehrbetrag fällig. Einfaches Beispiel: Eine Gemeinde hatte 2015 im Schnitt zehn Millionen Euro auf dem Konto, 2017 sind es plötzlich 20 Millionen. Dann muss für den Differenzbetrag das Verwahrungsentgelt bezahlt werden, je nachdem, wie lange das Geld auf dem Konto liegt, bis zu 40 000 Euro für das ganze Jahr - eben 0,4 Prozent.

Vor allem die wohlhabenden Gemeinden sind jetzt im Zugzwang, das bestätigt etwa Andreas Kleebauer, Kämmerer von Unterföhring: "Wir wissen ja, wann höhere Einnahmen kommen, und haben auch bei anderen Banken Konten. Da heißt es, ein bisschen zu jonglieren und die Gelder möglichst rasch weiter zu leiten, damit die Kosten gering bleiben", sagt der Leiter der Finanzverwaltung. Allerdings ärgert es den Beamten schon, dass nun auch für Guthaben Gebühren erhoben werden, noch dazu wo doch der Landkreis und seine Gemeinden quasi Eigentümer der Kreissparkasse sind: "Eine hanebüchene Sache, das sind Steuergelder, die an die Banken gehen. Wir werden jedenfalls einen Teufel tun und irgendetwas verschenken."

Da es Gemeinden laut den Vorschriften des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands verboten ist, auch nur in irgendwelche spekulativen Geldgeschäfte zu investieren, etwa in Fonds, bleibt nur die Möglichkeit, in konservative, festverzinsliche Werte zu gehen. "Klassische Geldanlagen eben", sagt Kleebauer. "Entscheidend ist, dass sie einigermaßen zinsbringend sind und wir nicht draufzahlen."

In Unterhaching hofft Kämmerer Peter Lautenschlager, dass es vielleicht noch eine Lösung zum Guten geben kann: "Wir haben uns mit der Leitung der Kreissparkasse noch einmal zu einem aufklärenden Gespräch verabredet und hoffen auf Verhandlungsbereitschaft", sagt er. Sollte es bei dieser Regelung bleiben, "müssen wir überlegen, wo wir die Gelder parken, um den Zahlungen zu entgehen."

In Grünwald, wo die Einnahmen traditionell hoch sind, hofft man, dass diese Phase der Negativzinsen ein vorübergehendes Phänomen bleibt: "Wir gehen davon aus, dass sich die Zinslandschaft in den nächsten zwei bis drei Jahren wieder deutlich verändert", sagt Kämmerer Raimund Bader. Bis dahin aber gelte auch für ihn, Geldanlagen mit Weitblick zu tätigen. Denn nicht nur die Einnahmen, auch die Ausgaben Grünwalds seien immens: Allein auf 7,1 Millionen Euro beläuft sich die monatlich zu entrichtende Kreisumlage.

In einer Stellungnahme verweist die Kreissparkasse auf die Notwendigkeit, wegen der Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) Verwahrentgelte erheben zu müssen. Man habe sich im Gegensatz zu den Wettbewerbern "lange damit zurückgehalten". Betroffen sind von dem Schritt nicht nur Kommunen, sondern auch Unternehmen, allerdings nur Neukunden und Bestandskunden "mit besonders großvolumigen Einlagenveränderungen". Für Privatkunden seien vorerst keine Abgaben geplant.

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